„Qualitätsoffensive für deutschen Sekt“
Nach zwei Jahren Vorbereitung hat der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) ein Sektstatut beschlossen. Darin werde „der hohe Qualitätsanspruch, den der Verband an seine Weine anlegt, auch auf die Herstellung von Schaumwein“ übertragen, teilte der Verband mit. Nur Sekte, die den strengen Qualitätskriterien gerecht würden, könnten mit dem VDP-Sektsiegel ausgezeichnet werden.
Die Anforderungen im Überblick
Zu den Anforderungen gehört die Herstellung in traditioneller Flaschengärung. Jahrgangssekte müssen mindestens 24 Monate oder – für ein besonderes Sekt-Prestige-Siegel mindestens 36 Monate auf der Hefe liegen. Die Erzeugung der Sekt-Grundweine unterliegt den Erzeugungsrichtlinien des Verbands. Sekt nach dem neuen Statut darf nur aus gutseigenen Weinbergen stammen, die Trauben müssen von Hand gelesen werden. Die Rebsorten sind je nach Region unterschiedlich, vor allem Riesling und Burgundersorten. Neu geschulte Sektprüfer und Sektprüferinnen haben in den vergangenen Monaten die ersten Sekte mit dem neuen Siegel verkostet. Bei der VDP-Weinbörse 2021 in Mainz sollen diese Schaumweine präsentiert werden.
Mit dem neuen Siegel werde „eine Qualitätsoffensive für deutschen Sekt“ gestartet, erklärte VDP-Präsident Steffen Christmann. „Uns geht es darum, mit dem Sektsiegel Leuchtturmsekte auszuzeichnen, die zu den großen Schaumweinen der Welt zählen.“
(dpa/NZ)