Neues Weinbaugebiet Schilcherland DAC
Bereits im Jahr 2001 schuf eine Gesetzesnovelle in Österreich die Möglichkeit, gebietstypische Weine, definiert von regionalen Weinkomitees, zu etablieren, indem dem Namen des Weinbaugebietes die Zusatzbezeichnung „DAC“ (Districtus Austriae Controllatus) hinzugefügt wird. Nur diese Weine, kontrolliert durch die staatliche Prüfnummer und eine weitere Prüfung der Typizität, dürfen auf dem Etikett die Herkunft des spezifischen Weinbaugebiets tragen. Alle anderen Weine werden unter dem Namen des übergeordneten generischen Weinbaugebiets (Bundesland) vermarktet. 2003 kam der erste regionaltypische Herkunftswein in Form eines trockenen Grünen Veltliners als „Weinviertel DAC“ auf den Markt.
Nun reiht sich Schilcherland DAC als zehntes spezifisches Weinbaugebiet in den Reigen der DAC-Weinbaugebiete. Es umfasst das ehemalige Weinbaugebiet Weststeiermark (546 ha) sowie die Katastralgemeinde Obergreith. Als „Schilcherland DAC Klassik“ oder „Schilcherland DAC“ mit der verpflichtenden Angabe einer Ried dürfen nur Qualitätsweine in Verkehr gebracht werden, die zu hundert Prozent aus der Rebsorte Blauer Wildbacher als Roséwein bereitet wurden. Die Trauben müssen im definierten Gebiet mit der Hand geerntet worden sein, der Wein darf ausschließlich in Glasflaschen abgefüllt werden, die mit Kork-, Schraub- oder Glasverschluss versehen sind. Nennvolumen von 1,0 l und 2,0 l sind nicht erlaubt.
Ein Schilcherland DAC Klassik muss trocken sein und einen Mindestalkoholgehalt von 11,0 % vol. bzw. darf einen maximalen Alkoholgehalt von 12,0 % vol. aufweisen. Sein Geschmack muss frisch-fruchtig sein und sollte die Aromen von Erdbeeren, Roten Johannisbeeren und Himbeeren aufweisen. Auch Noten von Holunderblüten und Cassis gelten als klassisch, ein Holzton darf nicht zu schmecken sein. Ein Schilcherland DAC mit Angabe einer Ried sollte dasselbe Geschmacksbild aufweisen, allerdings kräftiger und würziger ausfallen, der Alkoholgehalt muss mindestens 12,0 % vol. betragen. Auf dem Etikett der Flasche ist die Angabe „Ried“ vor dem Riednamen anzuführen – somit kann der Konsument einen Wein aus einer einzigen Weingartenlage leicht von einem Wein mit einer Phantasiebezeichnung unterscheiden. (CK)