Ein Sturm-Hoch zieht auf
Was der Spargel im Frühling, ist der Sturm (in Deutschland auch „Federweißer“ genannt) im Spätsommer und Herbst – eine zeitlich begrenzte Rarität. Mit Fug und Recht kann Sturm als das letzte echte Saisonprodukt bezeichnet werden, laut Weingesetz darf er nämlich ausschließlich zwischen 1. August und 31. Dezember des jeweiligen Erntejahres in den Verkauf gehen. Auch wenn es somit von Gesetz wegen möglich wäre: Zu Silvester ist Sturm nur selten im Glas zu finden, denn seinen Höhepunkt erlebt er von der Zeit der Weinlese bis zu Martini (11. November) und gibt somit einen feinen Vorgeschmack auf den jeweiligen Jahrgang.
Einzigartig regional
Verwendet werden in Österreich in erster Linie früh reifende Rebsorten wie Müller-Thurgau, Frühroter Veltliner und Bouvier. Sie vereint ein milder, säurearmer Geschmack und ein feines Bukett, das bei Müller-Thurgau und Bouvier an Muskat, beim Frühroten Veltliner an Blüten erinnert. Ausgefallener geht es im Süden des Burgenlands um den Eisenberg zu, wo der Uhudlersturm beheimatet ist. Das meist pinke bis rote, nach Walderdbeeren duftende Getränk wird aus verschiedenen Sorten mit klingenden Namen wie Noah, Isabella oder Elvira verschnitten. Auch der steirische Schilchersturm sticht durch seine Farbe und seinen einzigartigen Charakter heraus. Er ist frisch, fruchtig und ur-steirisch, da die Sorte dafür, der Blaue Wildbacher, nur in der Steiermark, und dort vor allem in der Weststeiermark, wächst.
Der Sturm ist, wie der Name bereits vermuten lässt, ein lebendiges Getränk: per Definition ein sich in Gärung befindender, noch trüber Traubensaft, in dem die Hefen weiter daran arbeiten, Zucker in Alkohol umzuwandeln. Somit schmeckt frischer Sturm süßer und molliger und wird, wenn man ihn weitergären lässt, mit der Zeit trockener und kräftiger.
Wer Sturm stilecht genießen möchte, muss indes einige Verhaltensweisen beachten: Das Glas wird mit der linken Hand gehalten, beim Anstoßen dürfen sich die Gläser nicht berühren und statt „Prost“ sagt man „Mahlzeit“. Der Hintergrund dieser Regeln: Erst zu Martini, also dem 11.November, wird der junge Wein getauft und darf dann eben erst wie ein Wein getrunken werden.