Wein aus Österreich

Carnuntum wird nächste DAC-Region

Landkarte Österreich
Landkarte der aktuell 14 offiziellen DAC-Weinbaugebiete in Österreich. (© ÖWM)
Das Gebiet einigte sich auf die drei Stufen Gebietswein, Ortswein, Riedenwein und setzt auf renommierte Sorten: Chardonnay, Weißburgunder, Grüner Veltliner, Zweigelt und Blaufränkisch.
Freitag, 11.10.2019, 09:20 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die Familie der österreichischen Weinbaugebiete mit DAC-Status wächst weiter: Das Weinbaugebiet Carnuntum wurde soeben zum 14. österreichischen Weinbaugebiet mit spezifischem Schutz für gebietstypische Weine ernannt. „Mit der nun beschlossenen DAC-Verordnung schlägt auch das Carnuntum den erfolgreichen Weg des Herkunftsmarketings ein. Es ist den Winzern gelungen, ein Profil herauszuarbeiten, das die Spezifika ihres Gebiets bei Rot- und Weißwein unmissverständlich transportiert und für noch stärkere Unverwechselbarkeit sorgen wird“, resümiert Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing (ÖWM).

Drei Stufen, gebietstypische Rebsorten

Wie die Steiermark sowie das Kamp-, Krems- und Traisental setzt auch das im Osten von Wien gelegene, 906 Hektar Weinbaufläche umfassende Carnuntum künftig auf eine dreistufige DAC-Regelung: Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Der Sortenspiegel fokussiert auf die Paradesorten des Gebiets: bei den Weißweinen Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner, bei den Rotweinen Zweigelt und Blaufränkisch. Reinsortige Carnuntum-DAC-Weine müssen ausschließlich aus diesen Sorten vinifiziert werden, Verschnitte zu mindestens zwei Dritteln. Das bedeutet, dass Cuvées auch bis zu einem Drittel andere Qualitätsweinrebsorten enthalten können – beim Rotwein etwa St. Laurent, Cabernet Sauvignon oder Merlot.

Die neue DAC-Verordnung sieht vor, dass alle Weine der Geschmacksrichtung „trocken“ zu entsprechen haben und Rotweine zudem einen Alkoholgehalt von mindestens 12,0 % vol. aufweisen müssen. Darüber hinaus sollen Orts- und Riedenweine genügend Zeit für die Entwicklung ihres eigenständigen und ausdrucksstarken Charakters erhalten: Der Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer darf bei Weißwein nicht vor dem 15. März und bei Rotwein nicht vor dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres erfolgen. Die etablierte Marke „Rubin Carnuntum“ bleibt parallel zur DAC-Verordnung bestehen und soll auch in Zukunft Garant für besonders gebietstypische Zweigelt-Weine bleiben.

Was bedeutet DAC?

Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich. Ein DAC-Wein darf nur aus den für dieses DAC-Gebiet festgelegten Rebsorten erzeugt werden und muss allen Vorgaben der vom jeweiligen Gebiet festgelegten Verordnung entsprechen. In Österreich gibt es derzeit (incl. Carnuntum) 14 DAC-Weinbaugebiete.

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