Airline riskiert Massenklage durch Champagner-Betrug
Champagner darf nur als solcher bezeichnet werden, wenn er aus der französischen Champagne stammt und aus bestimmten Rebsorten gekeltert wird. Die kanadische Billigfluglinie Sunwing sah dies wohl nicht ganz so eng und warb großzügig mit Champagner-Ausschank auf ihren Strecken – in den Gläsern perlte jedoch nichts anderes als ganz normaler Sekt. Fluggast Daniel Macduff fühlte sich durch das gebrochene Getränkeversprechen von der Airline übers Ohr gehauen und reichte Klage ein. Der getäuschte Urlauber forderte laut Angaben der kanadischen „National Post“ Schadensersatz sowie die Ausbezahlung des Differenzbetrags zwischen Sekt und Champagner.
Sunwing wies die Klage als kleinlich zurück und sah rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Werbung als „leichtsinnig und ohne Grundlage“ an. Für Mcduffs Anwalt ist die Beschwerde mittlerweile wohl eher das Gegenteil von „kleinlich“, denn bei ihm meldeten sich inzwischen ganze 1.600 weitere betroffene Fluggäste, die sich der Klage anschließen wollen. Ob auf die Fluggesellschaft Sunwing nun eine sogenannte Massenklage zurollen wird, bleibt abzuwarten, aber die erste Konsequenz hat die Airline bereits gezogen: Auf ihrer Webseite ist der edle Champagner still und heimlich seinem kleinen Bruder, dem „Begrüßungssekt“ gewichen (dpa/TH)