EU-Parlament will mehr Klarheit beim Schnaps
Die EU-Verordnung regelt unter anderem die Kennzeichnung und die Herstellung hochprozentiger Alkoholgetränke. Das Parlament muss sich jetzt in einem Vermittlungsverfahren aber noch mit den EU-Ländern einigen.
Nach dem Beschluss der Abgeordneten soll EU-weit einheitlich genau festgelegt werden, mit wieviel Zucker Schnäpse zur Abrundung des Geschmacks gesüßt werden dürfen: Obstbrand zum Beispiel mit maximal 20 Gramm Invertzucker pro Liter. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sagte: „Das stärkt die heimische Produktion von hochwertigen Schnäpsen.“ Billige Obstbrände mit viel zugesetztem Zucker würden es so in der Zukunft schwer haben. Obstler soll ein Schnaps künftig nur noch heißen, wenn er aus Äpfeln, Birnen oder beiden hergestellt ist.
Die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior betonte: „Qualität braucht Regeln.“ Ein zentraler Punkt sei das neue Register für geschützte geografische Angaben. So müsse „Schwarzwälder Kirschwasser“ eben aus dem Schwarzwald kommen oder „Scotch Whisky“ aus Schottland. Melior zufolge darf zudem Eierlikör künftig „auch offiziell“ mit Milch und Sahne verfeinert werden: „Bisher war das nicht der Fall, was zu der absurden Situation führte, dass etliche Produzenten ihren Eierlikör nicht so nennen durften.“ (dpa/MJ)