Einhorn-Frappuccino: Café klagt gegen Starbucks
Einhörner, wohin das Verbraucher-Auge auch schaut. Egal ob als pinke Bratwurst, buntes Kaffeegetränk oder als Duschgel für die Körperpflege – das Fabelwesen aus der Kitsch- Spielecke verträumter Mädchen wird von der Konsumgüterindustrie in sämtlichen Varianten werbewirksam ausgeweidet. Auch Gastronomen haben den Trend nicht verschlafen. So bietet das Café „The End“ neben dem „Merbabe-Latte“, also Meerjungfrauen-Latte“, auch ein Einhorn-Latte auf seiner Getränkekarte an. Die Zusammensetzung und Farbgebung der „märchenhaften“ Kaffee-Produkte ist immer gleich: möglichst bunt, schrill und üppig sollen sie sein. Pink-blaue Einhorn-Frappuccinos verkaufte auch Starbucks. Im April als Sonderedition.
Hohe Schadensersatzklage gegen Starbucks
Das liegt den Inhabern vom „The End“ trotzdem schwer im Magen, denn die Macher sehen ihre Urheberrechte am Einhorn-Latte verletzt, wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet. Die Anwälte fordern nun 10 Millionen Schadenersatz von Starbucks, weil der Großkonzern aus Seattle so viel Erfolg mit seinem Unicorn Frappuccino Blended Crème“ gehabt haben soll. Der Hype um das Starbucks-Produkt war vor allem in den sozialen Netzwerken so groß, dass viele Gäste nun glaubten, dass „The End“ aus Brooklyn mit ihrem Einhorn-Kaffee die Nachahmer sind. Aufgrund des Einhorn-Fanatismus der Starbucks-Kunden sei das eigene Geschäft eingebrochen, behaupten Bret Caretsky und seine Geschäftspartner von „The End“. Man habe den Unicorn-Latte bereits im Dezember 2016 erfunden und bei der US-Patentbehörde angemeldet. Die Anwälte von Starbucks dürften die Höhe der Entschädigungssumme wohl ins Reich der Fabeln verweisen. (sueddeutsche.de / FL)