Weitere steuerliche Entlastung von Brauereien
Die Finanzminister der Länder wollen eine weitere steuerliche Entlastung der von der Pandemie hart getroffenen Brauereibranche. Auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Saarland forderten sie am Donnerstag in Düsseldorf Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie anstehende höhere Besteuerung von Biermischgetränken bis Ende 2030 auszusetzen.
Den neuen Regeln zufolge sollen bei Biermischgetränken ab dem Jahreswechsel auch die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten (etwa der beim Radler über die Limonade zugesetzte Zucker) bei der Besteuerung berücksichtigt werden. „Das Resultat wäre eine höhere Steuer auf Biermischgetränke wie Radler“, beschrieb ein Sprecher des Deutschen Brauer-Bundes die Konsequenzen. Dies wollen die Länderfinanzminister nun verhindern. Sie forderten Scholz auf, von der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer Übergangsregelung bis Ende 2030 Gebrauch zu machen.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper sagte, die Brauereien benötigten diese Unterstützung dringend. „Allein in Nordrhein-Westfalen sind rund 150 Brauereien ansässig. Die seit mitunter Jahrhunderten beheimateten Bierbrauereien stellen einen traditionsreichen Bestandteil der nordrhein-westfälischen Kultur dar.“ Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker betonte: „Wir wollen die Vielfalt der Brauwirtschaft, die auch ein Ausdruck bayerischer Tradition und Heimat ist, erhalten.“ Der Brauer-Bund sprach von einer „guten Nachricht für die Brauereien“.
Um den wirtschaftlichen Folgen bei kleinen und mittelständischen Brauereien entgegenzutreten, wurden bereits die Steuersätze der sogenannten Biersteuermengenstaffel befristet für 2021 und 2022 gesenkt.
(dpa/MK)