Urteil

Paulaner gewinnt im Spezi-Prozess

Zwei Spezi-Flaschen des Herstellers Paulaner stehen neben einer Flasche Mio-Mio-Cola-Orange-Mische
Am 05.08.2025 wurde ein Urteil im Rechtsstreit zwischen Paulaner und Berentzen um das Farbdesign der Flasche gefällt. (Foto: © picture alliance/dpa | Peter Kneffel)
Urteil: Die eine Cola-Mix-Flasche ziert eine Welle, die andere ist von einem ehemaligen Studentenzimmer inspiriert. Dem Landgericht München kam es aber auf andere Dinge an.
Mittwoch, 06.08.2025, 10:04 Uhr, Autor: Sarah Hoffmann

Paulaner konnte sich im Rechtsstreit um das Design einer Cola-Mix-Flasche gegen Berentzen durchgesetzt. Die Flaschen der Mio Mio Cola+Orange Mische des vor allem für Spirituosen bekannten Unternehmens aus Niedersachsen sind den Spezi-Flaschen der Münchner Brauerei zu ähnlich, befand das Landgericht München I.

Es verurteilte Mio Mio dazu, den Verkauf des Getränks in diesem Design zu unterlassen, sonst drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Zudem müsse Mio Mio Schadenersatz zahlen und alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dem Gericht ging es dabei nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt mit Paulaner zusammengehöre. 

„Wir freuen uns, dass das Gericht vollumfänglich unserer Rechtsauffassung gefolgt ist“, sagte Birgit Zacher, Sprecherin von Paulaner. Man werde jetzt das Gespräch mit Berentzen suchen. „Uns geht es nicht darum, Schadenersatz zu verlangen, sondern darum, unsere Farbmarke zu schützen.“ Ob Paulaner auf der Vernichtung der bereits erzeugten Flaschen bestehen werde, sagte sie nicht.

Die Tapete hilft nicht

Berentzen hatte im Verfahren letztlich erfolglos argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass der Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen auf die Idee komme, dass Mio Mio mit Paulaner zusammengehöre. Zudem habe man Kreise und keine Wellen auf seiner Flasche abgebildet. Das Design soll zudem nicht von Paulaner inspiriert worden sein. Vielmehr stamme die Idee von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs. 

Vor Gericht verfing diese Anekdote allerdings nicht. Der Paulaner-Anwalt hatte die Tapete bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli für irrelevant erachtet. Rein rechtlich gehe es um die Frage, ob Berentzen eigene und ältere Gegenrechte habe – die entstünden aber nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand, sagte er damals. Eine Position, der sich das Gericht jetzt anschloss. 

Nicht das erste Spezi-Verfahren

Paulaner hat das Wellendesign seiner Flasche in den Farben Gelb, Orange, Rot, Pink und Lila schützen lassen. Es war nicht das erste Mal, dass die Münchner es verletzt sahen und deswegen vor Gericht zogen. Erst im März hatte das Landgericht in einem ähnlichen Fall ebenfalls zugunsten der Münchner entschieden. Damals war es um die „Brauerlimo“ der Homburger Karlsberg Brauerei gegangen. 

Warum Paulaner vor Gericht zog

Was befürchtet Paulaner eigentlich, wenn Konkurrenten Cola-Mix-Getränke auf den Markt bringen, deren Flaschen den eigenen ähnlich sind? Das würde die eigene Marke schwächen, heißt es von der Brauerei. Die Fünf-Farben-Welle diene dann irgendwann nicht mehr als Herkunftsnachweis. Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position und könne sich dann nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten. Grundsätzlich suche man aber immer zuerst das Gespräch. 

(dpa/SAHO)

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