Im Bier liegt die Craft
Alsbald eröffneten im ganzen Land nach und nach Microbreweries, Gasthaus- oder Heimbrauereien, die eben handwerklich gebrautes, kreatives Bier herstellten statt des konturlosen Industriebiers. Dabei ist die Definition, was denn jetzt Craftbier sei, gerade für europäische Verhältnisse schwierig. Laut der US Brewers Association ist eine Craftbrewery eine „unabhängige, inhabergeführte Brauerei mit einem maximalen Jahresausstoß von 6 Mio. Barrel“, das entspricht rund 10 Mio. Hektoliter. Wenn man mal das Thema „inhabergeführt“ beiseitelässt, wären nach dieser Grenze theoretisch alle Brauereien in Deutschland und Österreich Craftbreweries, denn 10 Mio. Hektoliter schafft in Deutschland nicht mal Marktführer Oettinger ganz, und in Österreich entspricht dieser Wert überhaupt dem Gesamtjahresausstoß aller österreichischen Brauereien zusammengenommen…
Vom „Braufactum“ zum „Craftwerk“
Zusätzlich verwirrend wird es, wenn sukzessive Großbrauereien das Thema für sich entdecken und neben ihren angestammten Pils-, Märzen- oder Weizenbieren plötzlich auch – oft genug unter einer Submarke – limitierte Bierspezialitäten offerieren. In Deutschland bietet etwa Radeberger unter dem Label „Braufactum“ Craftbiere an, bei Bitburger heißt die Kreativmarke „Craftwerk“ und bei Beck’s werden Red Ale & Co. gleich als Beck’s angeboten. Nicht viel anders bei den großen Biermarken in Österreich, wo Ottakringer seine Kreativbiere unter dem Label „Brauwerk“ vertreibt, bei Stiegl sind es die „Stiegl Jahrgangs- oder Hausbiere“ und beim österreichischen Branchenleader Brau Union hat man sich dieses Themas gleich auf mehreren Ebenen angenommen: So wurde einerseits mit dem Hofbräu Kaltenhausen eine eigene Marke für außergewöhnliche Biere geschaffen, die in der kleinen Salzburger Brauerei Kaltenhausen gebraut werden, andererseits werden aber Sondereditionen auch unter den etablierten Brau-Union-Marken Zipfer (Meisterwerke) oder Gösser (Brauschätze) angeboten.
Reinheitsgebot nur in Bayern erforderlich
Für den Gastronomen natürlich ein Vorteil, weil er bei Bedarf alles aus einer Hand bekommt, ihn die gleiche Brauerei, die ihn mit Märzen, Weizen oder Pils versorgt, auch mit IPA, Porter oder Chocolate Stout beliefert. Reinheitsgebot vs. Kreativitat „Chocolate Stout“, mag sich jetzt mancher fragen, „und was ist mit dem Reinheitsgebot?“ Das ist für die Herstellung von Bier tatsächlich nur mehr in Bayern erforderlich, in allen anderen deutschen Bundesländern kann jeder ein „juristisch besonderes Bier“ nach formloser vorheriger Anmeldung bei der jeweiligen Behörde brauen. In Österreich war das Reinheitsgebot ohnehin nie bindend. Darüber hinaus darf auch in der ganzen EU jedes Produkt – also auch jedes Bier – zumindest vertrieben werden, das auch nur in einem Mitgliedsland zugelassen ist. Entsprechend ist das Reinheitsgebot auch unter Branchenkennern durchaus umstritten. Mit dem Argument, es verhindere jegliche Kreativität unter den Brauern, kritisierte etwa Wolfgang Stempfl, Leiter der renommierten Brauereischule Doemens bei München, dieses Gesetz schon vor vielen Jahren. Was gilt jetzt also alles als Craftbier? Und wie ist das dann mit traditionsreichen Herstellern von Roggenbier oder dunklem Doppelbock? Von Rauchbier, Kölsch, Alt oder Berliner Weiße? Mehr oder weniger hat sich jedenfalls durchgesetzt, dass als Craftbier all das bezeichnet wird, was sich abseits des Mainstreams bewegt und in verhältnismäßig kleinen Einheiten hergestellt wird.
Text: Clemens Kriegelstein
Bildquelle: Getty Images/VadimZakirov