Coca Cola gewinnt Markenstreit mit syrischem Unternehmen
Es bestehe die Gefahr des „wirtschaftlichen Trittbrettfahrens“, hieß es in der Pressemeldung des Gerichts am Donnerstag. Die Marke könne daher nicht in der EU eingetragen werden. Beide Seiten können nun innerhalb von zwei Monaten noch gegen das Urteil vorgehen.
Coca Cola hatte Mitico nach der Anmeldung von „Master“ beim EU-Amt für geistiges Eigentum vorgeworfen, das Produkt Master Cola so zu bewerben, dass es an Coca Cola erinnere. Das EU-Gericht bestätigte diese Sicht. So ähnelten sich die Schriftzüge etwa durch einen typischen Schwung an den Anfangsbuchstaben C beziehungsweise M sowie die wenig geläufige Schriftart „Spencer“, die in beiden Logos genutzt wird. Wie bei Coca Cola steht der Schriftzug „Master Cola“ in weiß auf einem roten Etikett.
Einführung von Master Cola in der EU wahrscheinlich
„Master“ wird derzeit nicht in der EU verkauft. Durch die Anmeldung einer Unionsmarke sei nach Auffassung des Gerichts aber davon auszugehen, dass das Produkt künftig auch in der EU etabliert werden solle. Daher sei ausschlaggebend, wie „Master“ bisher außerhalb Europas vermarktet wurde. Im Wortlaut heißt es in der Pressemitteilung: „Zwar wird das Zeichen „Master“ nur in Syrien und im Mittleren Osten in ähnlicher Form wie das von Coca Cola benutzt. Coca Cola kann aber durch logische Schlussfolgerung die Gefahr wirtschaftlichen Trittbrettfahrens dahin gehend belegen, dass es wahrscheinlich ist, dass „Master“ künftig in gleicher Weise in der Europäischen Union benutzt werden wird.“(curia/dpa/TH)