Neues zum Heizpilz-Drama
Die Debatte um die temporäre Nutzung von Heizpilzen für die Außengastronomie reißt nicht ab. Zudem zeichnet sich erneut ein Flickenteppich an Regelungen ab, da über Verbote oder deren Ausnahmen meist die Städte entscheiden. Eine einheitliche Lösung scheint nicht in Sicht.
Kein Verbot
In vielen Städten gab es gar kein Verbot für die Heizpilze auf öffentlichen Freischankflächen. In Bremen beispielsweise sind sie erlaubt, wenn auch nicht weit verbreitet. Auch in Düsseldorf, Duisburg, Dortmund, Bonn, Cottbus, Potsdam und Kiel gibt es keine Verbote, ebenso in Frankfurt am Main. Zu Jahresbeginn war hier noch über ein mögliches Verbot debattiert worden, das dürfte vorerst vom Tisch sein. In Würzburg sind Heizpilze zugelassen, heißt es von der Stadt – „unabhängig von Corona“. In Köln gibt es ebenfalls kein grundsätzliches Verbot von Heizpilzen – allerdings teilweise gestalterische Vorgaben. In Leipzig gilt für Freiflächen die Regel ein Heizpilz pro 20 Quadratmeter. Allerdings müssen sie beantragt werden, und eine Gebühr von 20 bis 30 Euro wird fällig, die für Baumpflanzungen eingesetzt werden soll. In Dresden sind die Pilze ebenfalls nicht grundsätzlich verboten, müssen aber beantragt werden.
Befristet erlaubt
Zu den Städten, in denen Heizpilze in Herbst und Winter vorübergehend erlaubt werden sollen, gehört unter anderem Stuttgart. Oberbürgermeister Fritz Kuhn will das in der Innenstadt geltende Verbot bis April kommenden Jahres aussetzen, um der Gastronomie zu helfen. Er plädiert dabei für den Einsatz von mit Ökostrom betriebenen Geräten. Auch in Tübingen und Regensburg sind Ausnahmen geplant. Essen will die eigentlich verbotenen Heizpilze bis Ende März dulden. Auch in Fürth gibt es derzeit eine Erlaubnis in Reaktion auf die Corona-Krise.
In der Debatte
In München sind Heizpilze auf öffentlichem Grund nur erlaubt, solange die Sommerzeit gilt. Ende September wird sich der Stadtrat voraussichtlich mit dem Thema beschäftigen, eine Erlaubnis wäre laut Verwaltung „problemlos per Mehrheitsbeschluss“ möglich. Auch in Augsburg, wo Heizpilze weitgehend verboten sind, ist eine Lockerung im Gespräch. Voraussichtlich wird die Entscheidung am 24. September im Stadtrat fallen. In Nürnberg gilt eigentlich ein Verbot von Heizpilzen auf Freischankflächen. Doch eine Lockerung in Corona-Zeiten ist wahrscheinlich. Wie die „Nürnberger Nachrichten“ berichten, wollen Wirtschaftsreferent und Oberbürgermeister dem Stadtrat vorschlagen, diesen Winter eine Ausnahme zu machen. Auch in Ingolstadt denkt man darüber nach, das Verbot aufzuweichen. In Erlangen sind Heizpilze auf Freischankflächen im öffentlichen Raum derzeit nicht erlaubt. Auch hier könnte sich dies aber ändern. „Verwaltung und Politik beraten aktuell, wie die Gastronomie in den Wintermonaten unterstützt werden kann. Auch über das Ob und Wie von Heizpilzen wird zu reden sein“, heißt es von der Stadt.
Besonders kompliziert ist es in Hamburg. Hier sind die Heizpilze genehmigungspflichtig und werden von den dafür zuständigen Bezirken wohl oft abgelehnt. Selbst der Dehoga konnte nach eigenen Angaben nicht klären, wo welche Regeln gelten. „Unsere Forderung ist die Zulassung von Heizpilzen oder anderen Wärmeanlagen mindestens bis Ende des Jahres und kein Flickenteppich, sondern gleiche Regelungen für alle Bezirke“, sagt Dehoga-Präsident Franz J. Klein. Umweltsenator Jens Kerstan sprach sich am Wochenende für eine temporäre Nutzung aus: Er könne es akzeptieren, wenn Heizpilze für eine beschränkte Zeit wieder zugelassen würden.
Verbot
In Berlin sind Heizpilze auf öffentlichem Boden seit 2009 in eine Reihe von Bezirken und nahezu der gesamten Innenstadt verboten. Dehoga, IHK und FDP fordern eine vorübergehende Erlaubnis, der rot-rot-grüne Senat ist darauf bisher aber nicht eingegangen. Allein Wirtschaftssenatorin Ramona Pop zeigte sich bereit, über strombetriebene Heizgeräte zu reden. In Hannover sind sie ebenfalls nicht erlaubt.
Von Seiten der Gastronomie hat sich unter anderem die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie, Andrea Belegante, zu Wort gemeldet und bezieht dabei eine klare Stellung: „In der aktuellen Situation müssen wir für die (System-)Gastronomie die Möglichkeit schaffen, das Geschäft gerade in der kommenden Herbst- und Wintersaison auch auf die Außenflächen verlagern zu können. Damit können unter Beachtung aller Hygieneregeln mehr Gäste bewirtet werden, verlorene Umsätze nachgeholt oder erlittene Umsatzverluste gemindert werden. Ein Hilfsmittel für eine verlängerte ‚Außensaison‘ sind die Heizpilze. Wir plädieren für eine befristete Zulassung zur Nutzung von Heizpilzen und fordern die Kommunen auf, die dafür notwendigen Voraussetzungen schnell und verlässlich zu schaffen.“
(dpa/lby/lnw/BdS/KP)