GEMA-Gebühren werden erstattet
Gastronomen und Hoteliers müssen während des Lockdowns im November und Dezember (und ggf. darüber hinaus) keine GEMA-Gebühren zahlen. Das bestätigte die Rechte-Gesellschaft jetzt. Nach eigener Aussage haben alle Musiknutzer die Möglichkeit, für den Zeitraum behördlich veranlasster Betriebsschließungen ihr bereits gezahltes Geld zurückzubekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten. Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) hatten sich dafür eingesetzt.
Demnach können betroffene Betriebe auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre behördlich veranlassten Schließungszeiten angeben. Dies sollte sinnvoller Weise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher, falls noch nicht vorhanden, auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat.
Weitere Informationen zu GEMA-Corona-Gutschriften hat die GEMA hier zur Verfügung gestellt.
Bereits für den Frühjahres-Lockdown wurden Lizenznehmern die Kosten erlassen. Neben dem generellen Aussetzen des Rechnungsversandes ab dem 16.03.2020 wurden bestehende Verträge mit Lizenznehmern mit Fälligkeit zum 01.05.2020 und später vorerst nicht belastet und dem Kunden angekündigt, dass für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen keine Gebühren berechnet werden, teilte die GEMA mit. Mit der weitreichenden Lockerung der behördlichen Schließungen, somit dem Wiedereinsetzen der Nutzungen, werden seit dem 20.05.2020 Rechnungen wieder normal versandt.
(GEMA/Dehoga Bayern/KP)