Gehen Sie auf Nummer sicher!
Systeme, die Gäste und Angestellte vor Einbrüchen und Überfällen schützen, sind heute ein Muss
Solche Überfälle sind leider kein Einzelfall. „In Deutschland gab es im Vorjahr rund 68.000 bis 70.000 Delikte in Hotels, davon waren zwei Drittel leichte Vorfälle wie Diebstahl. In einem Drittel der Straftaten kam es zu einer hohen Schadenshöhe bzw. einem gewaltsamen Einbruch und/oder körperlichen Übergriffen“, so Ralf Mikitta, Geschäftsführer Micycle Telematik und Sicherheitssysteme in Deutschland.
(Hinter-)Eingänge und Rezeption am meisten gefährdet
„Das größte Gefährdungspotenzial besteht für den (hinteren) Eingangsbereich und die Rezeption“, erklärt Mikitta. Schlupflöcher existieren viele. Oftmals sind die Kassenbereiche schlecht gesichert bzw. befindet sich viel Bargeld in der Rezeption. Auch die personelle Komponente sollte nicht vernachlässigt werden: „Nicht selten gibt es Informanten innerhalb des Personals, die Tipps hinsichtlich des richtigen Zeitraums für den Raub der Tageseinnahmen und anderen Überwachungsschwächen geben“, warnt Dr. Thomas Ollinger, Geschäftsführer Abus Austria. Nicht zu vergessen sei der Gaderobenbereich in Gastronomie oder Hotellerie, wo Gelegenheitsdiebe warten.
Das „sichere“ Marktangebot„Der eindeutige Trend geht zur Vernetzung der einzelnen Sicherheitskomponenten wie Hotelschließsystemen, Video, Alarm und EDV“, berichtet Ollinger. So ist es im Videobereich die IP-Technologie, die hohe Auflösung mit guter Vernetzung verbindet. Bei Alarmanlagen setzt man bei Installation in bestehenen Gebäuden auf Funktechnologie, bei größeren Objekten und in Neubauten auf verkabelte Alarmsysteme. „Bei Schließsystemen kommen mechanische, elektronische und Hybridlösungen zur Anwendung, beispielsweise wAppLoxx von Abus, welche die drei Anforderungen kombiniert“, so Thomas Ollinger.
Sinnvoll oder übertrieben?
Unumstritten ist, dass Alarmanlagen besonders in großen Hotels mittlerweile zum Standard gehören. Manchmal auch bei teilweise unbewohnten Objekten wie Restaurants oder an abgelegenen Orten. Für die Rezeption und in Räumlichkeiten, in denen sich wertvolle Gegenstände befinden, gibt es mittlwerweile günstige Nachrüstmöglichkeiten. Dies gilt auch für die Videoüberwachung, die neben dem Einbruchs- und Überfall-Thema auch für Kassen-und Garagenüberwachung einsetzbar ist.
Was in diesem Bereich übertrieben ist, hängt vom subjektiven Empfinden des Eigentümers – und dem der Gäste – ab. In dem Augenblick, wo sich Gäste und Mitarbeiter eingesperrt fühlen, könnte man von übertriebener Sicherheitstechnik sprechen. „Letztlich geht es immer um einen Trade-Off zwischen der absoluten Sicherheit – sofern es sie überhaupt gibt, der Sicherheit und dem Wohlbefinden von Personal und Gästen und dem Komfort des Hotels“, findet Thomas Ollinger. Weiters sind Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu hinterfragen und im Voraus abzuklären, ob eine Videoüberwachung gesetzlich zulässig ist oder dazu dient, die Leistungsfähigkeit und Produktivität des Hotelpersonals zu kontrollieren.
Ist die Videoüberwachung unzulässig, drohen erhebliche Bußgelder und Entschädigunsansprüche wenn Persönlichheitsrechte von Gästen und Hotelpersonal verletzt wurden. Ein Hotel, das von außen wie ein Hochsicherheitstrakt aussieht, schreckt die Gäste ab. „Allerdings haben Marktforschungs-Studien gezeigt, dass Hotels mit Video-Überwachung besser gebucht sind als solche, die keine besitzen“, so Mikitta.