Worauf sollte man bei Streetfood achten?
Essen to go wird immer beliebter. Foodtrucks bekommen wachsenden Zulauf und vor fahrbaren Bistros und Kiosken bilden sich lange Schlangen. Eine Vielfalt verschiedener Leckereien wird in fahrbaren Küchen angeboten und löst mittlerweile einen regelrechten Hype aus. Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte vom TÜV-Süd erklärt die genaue Streetfood-Definition: „Streetfood ist ein moderner Begriff für den Verkauf von Speisen aus mobilen Verkaufsständen, zum Beispiel Food-Trucks, Fahrrad-Garküchen oder sogar Bauchladen, die auf öffentlichen Flächen stehen. Oft wird das Essen vor den Augen des Kunden zubereitet. Geworben wird dann mit besonderer Frische.“
In Zeiten von Hygieneampeln und wachsenden Allergikerzahlen sind die Fragen der Hygiene und der Lebensmittelkennzeichnung natürlich immer vorhanden. Das gilt für Streetfood genauso wie für Restaurants. In Lokalen gibt es eine klare Hygiene-Verordnung, auf die sich die Gäste – in den meisten Fällen – auch verlassen können. „Bei Streetfood gelten grundlegend dieselben Vorschriften für die Hygiene, wie in jedem festen Betrieb, der Lebensmittel herstellt. Als Käufer sollte man darauf achten, dass Hygienemaßnahmen auch eingehalten werden, also zum Beispiel, dass das Zubereiten und Kassieren getrennt voneinander abläuft und dass zwischendurch Hände gewaschen werden und generell, dass alles sauber ist,“ erklärt Daxenberger. Bei der Kennzeichnung der Lebensmittel verhält es sich ebenso: „Es gelten die gleichen lebensmittelrechtlichen Prinzipien, die für Lebensmittel im Allgemeinen sonst auch zu beachten sind. Formal muss der Betreiber die enthaltenen Allergene schriftlich ausweisen, in der Praxis hilft dem Kunden am besten die direkte Nachfrage.“ (ots/MJ)