Wissenswertes zu Novemberhilfen
Seit dem 2. November 2020 herrscht in Deutschland erneut teilweise Ausnahmezustand. Was in der Öffentlichkeit gerne als „Lockdown light“ kommuniziert wird, ist für manche Branche keineswegs „leicht“, sondern existenzbedrohend – wie zum Beispiel für die Hotellerie und Gastronomie. Was genau sich hinter den angekündigten Novemberhilfen verbirgt und worauf dabei zu achten ist, darüber spricht Branchenexperte Erich Nagl, Vorstandsmitglied der Steuerberatungsgruppe ETL Adhoga.
Allgemeines zur Novemberhilfe
Grundsätzlich hat die Bundesregierung erklärt, Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro bereitzustellen. 75 Prozent des Umsatzes, den zum Beispiel ein Gastronom im November 2019 erzielt hat, bekommt der Betrieb dann in diesem November als Förderung. Grundlage für die Förderung ist allerdings nur der Umsatz, den die Unternehmen mit Verkäufen In-House getätigt hat, weil die dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterlegen haben.
Nagl gibt hierzu folgendes Beispiel: „100.000 Euro hat der Betreiber im Restaurant gemacht, 20.000 Euro hat er Außerhaus-Umsatz gemacht im November 2019. 75 Prozent der 100.000 Euro, die er im Haus gemacht hat, wäre seine Förderung für 2020.“
Wichtige Tipps für die Beantragung der Hilfsgelder
Gut zu wissen: Umsätze, die Restaurants aktuell mit Außer-Haus-Verkauf machen, werden nicht von der Förderung abgerechnet und bleiben zu hundert Prozent im Unternehmen. Um die Förderung aber überhaupt zu bekommen, müssen die Unternehmer ihren Steuerberater beauftragen, betont der Experte. „Denn nur der Steuerberater hat den Zugang zu dem Portal für die Überbrückungshilfen und kann dort den Antrag einreichen, welchen der Unternehmer aber persönlich und im Original unterschreiben muss. Eine digitale Lösung haben wir dafür noch nicht.“
Wer also noch keinen Steuerberater hat, sollte sich auf jeden Fall jemanden suchen, der die Sprache seiner Branche spricht, rät Nagl zum einen. „Dann sollte er die individuelle Situation meines Unternehmens kennen und darauf auch eingehen können. Und Drittens, jemand der dokumentiert, was dieses Jahr alles besonders gewesen ist, denn in vier Jahren, bei der Betriebsprüfung, erinnert man sich nicht mehr.“
Auch Gründer können auf Hilfe hoffen
Wissenswert für Neueinsteiger: Auch Gründer, die im November 2019 noch nicht existierten und keinen Umsatz hatten, werden im Rahmen der Novemberhilfen unterstützt. „Von denen wird der durchschnittliche Monatsumsatz, den sie bisher erzielt haben, herangezogen“, erklärt der Experte.
(ots/ETL/KP)