Welche Gründe gibt es für eine Abmahnung?
Auch wenn es zahlreiche Betriebe immer wieder tun: Abmahnungen dürfen auf keinem Falle willkürlich erfolgen, sondern müssen auf einen triftigen Grund basieren. Zudem darf keine Abmahnung erfolgen, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nichts für die Abmahngründe kann oder wenn die Begründung zu allgemein und unpräzise ist. Hier sind die wichtigsten Infos über Abmahnungen:
Welche Gründe gibt es für eine Abmahnung?
- Alkohol während der Arbeitszeit
- Verweigerung der aufgetragenen Aufgaben
- Zeitliche Überschreitung der Pausenzeit
- Beleidigung von Gästen, Mitarbeitern oder Küchenchef
- Zusätzliches Arbeiten für ein konkurrierendes Restaurant
- Sexuelle Belästigung oder Mobbing
- Fernbleiben von der Arbeit ohne Entschuldigung
- Ständiges Zuspätkommen
- Verweigerung von notwendigen Überstunden
Welches sind keine Gründe für eine Abmahnung?
- „Allgemeine“ Unzufriedenheit des Betriebs mit dem Mitarbeiter
- Rauer Umgangston in der Küche
- Bessere Leistungen des Kollegen
Kann ein Mitarbeiter auch den Chef abmahnen?
- Durchaus, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt – z.B. wenn er Löhne und Gehälter nicht zahlt
Insgesamt gilt jedoch immer: Es hängt meist vom Einzelfall und vom individuellen Vergehen ab, ob eine Abmahnung erfolgen darf oder nicht. Kaum jemand wird tatsächlich eine Abmahnung erhalten, wenn er mit einem Gläschen Sekt auf den Geburtstag der Spülkraft anstoßt – sofern es sich um ein Glas von handelsüblicher Größe handelt…