Welche Fehler Startups dringend vermeiden sollten
Eine neue Foodkreation entwickeln, den optimalen Businessplan verfassen, potenzielle Gastronomie- und Großhandelskunden kontaktieren – für Startups gibt es gerade in der Gründungsphase jede Menge zu tun. Kein Wunder, dass im Anfangsstress vielen Jungunternehmern rechtliche Fehler unterlaufen, die sich hinterher jedoch sehr schnell rächen können. Worauf Gründer achten sollten, erklärt der Rechtsanwalt Jan Schnedler gegenüber der IHK Berlin.
Die falsche Gesellschaftssform
Für Gründer kann es etwa fatale Folgen haben, wenn sie die falsche Gesellschaftsform wählen. Dies ist laut Schnedler ein Fehler, der vielen Startups unterläuft. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und andere Formen ohne Haftungsbeschränkung seien häufig nicht die richtige Wahl. Denn hierbei haftet nicht nur die GbR für Schulden, sondern auch jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Die Folge: Bei einer Pleite müssen Gründer häufig auch Privatinsolvenz anmelden. Die richtige Form zum Start sei daher fast immer die GmbH, selten auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder die Aktiengesellschaft.
Verletzung der Markenrechte
Stellt sich hinterher heraus, dass Gründer mit dem Firmen- oder Produktnamen die Rechte anderer verletzen, kann es teuer werden. Um das zu vermeiden, reichten sogenannte Identitätsrecherchen nicht aus, warnt Schnedler. Hierbei prüfen Gründer, ob es denselben Namen schon als Marke gibt. Vielmehr müssen sie auch auf die Suche nach ähnlichen geschützten Namen gehen, die Ärger bereiten können. Vorab sollten Gründer daher unbedingt eine sogenannte Ähnlichkeitsrecherche bei einem professionellen Anbieter in Auftrag geben und diese vom Anwalt auswerten lassen.
Keine Sozialversicherungsbeiträge
Probleme drohen außerdem, wenn fällige Sozialabgaben übersehen wurden. Das betrifft auch das Entgelt des Geschäftsführers. Er ist in der Regel nur dann nicht sozialversicherungspflichtig, wenn er mehr als 50 Prozent der Anteile am Stammkapital hält oder ihm vertraglich eine Sperrminorität eingeräumt wurde, sodass ohne ihn keine Entscheidungen gefällt werden können. Hat er dagegen keine beherrschende Stellung und Mehrheit oder handelt es sich um einem Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung am Startup, sind wahrscheinlich Sozialversicherungsbeiträge fällig. (dpa-tmn/TH)