Kündigung

Von der Arbeit freigestellt: Was gibt es zu beachten?

Dieser Mann hat eben sein Kündigungsschreiben bekommen.
Dieser Mann hat eben sein Kündigungsschreiben bekommen. (Foto: © patrickjohn71/stock.adobe.com)
Im Berufsalltag ist es keine Seltenheit: Oftmals folgt auf das Kündigungsschreiben oder das ernste Gespräch mit dem Vorgesetzten eine Freistellung des Beschäftigten. Was hat es damit auf sich?
Donnerstag, 06.04.2023, 12:28 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Eine Kündigung geht meist mit einer sofortigen Freistellung des Beschäftigten einher.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber verzichtet zwar auf die Arbeitsleistung, ist aber juristisch dazu angehalten, dem freigestellten Mitarbeiter weiterhin sein Gehalt auszuzahlen.

Keine Freistellung ohne Lohnfortzahlung 

Während einer Freistellung für die Zeit zwischen Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist besteht der Lohnanspruch fort.

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen, ohne dass sie sich den dort erzielten Verdienst auf ihr Arbeitsentgelt anrechnen lassen müssen. 

Eine analoge Anwendung des § 615 Satz 2 BGB scheidet ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung aus.

Welche Rechte hat der freigestellte Mitarbeiter?

Selbst während einer Freistellung besteht aus rechtlicher Sicht das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem auch weiterhin fort.

Daher verlieren Arbeitnehmer nicht alle Rechte – und können somit dennoch das Recht zur Teilnahme an Betriebsausflügen, Weihnachts- oder Karnevalsfeiern haben, wie aus einer Entscheidung des ArbG Köln hervorgeht.  

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