Überstundenausgleich: Welche Rechte und Pflichten gibt es?
Im Gastgewerbe gehören Zusatzschichten zum „täglich Brot“. Ist der Tank aber leer und das Überstunden-Konto am Platzen, schreit der Schichtplan nach Freizeitausgleich. Das ist in einer Branche, die ständig unter Volldampf steht, aber nicht so einfach. Kollegen müssen einspringen, es dürfen keine Urlaubssperren auf dem Terminplan stehen und letzten Endes muss der Chef den Freizeitausgleich absegnen. Die „Karrierebibel“ und HOGAPAGE Today geben Tipps, auf was Gastro-Profis achten müssen:
- In der Gastro wird zwar in einer deutlich höheren Schlagzahl gearbeitet, als im Landratsamt, doch: auch Gastro-Chefs müssen sich an das Arbeitszeitengesetz (ArbZG) halten. Das schreibt vor, wie lange Ihr Arbeitstag maximal dauern darf – außerordentliche Tarifverträge und Ruhepausen nicht einbezogen. Acht Stunden Arbeit am Tag sollten nicht überschritten werden – die Arbeitszeit kann aber, wie im Gastgewerbe, auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Ein Freizeitausgleich muss dann gewährt werden, wenn nach sechs Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden überschritten wurde.
- Wer Überstunden zu Hauf angesammelt hat, kann diese nicht willkürlich abbauen. Nur, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung vereinbart wurde, ist ein Freizeitausgleich auch zu Spitzenzeiten im Betrieb möglich. Falls es jedoch die personelle und betriebswirtschaftliche Lage – z. B. in der Nebensaison – zulässt, darf der Gastronom oder Hotelier seinen Angestellten Freizeitausgleich „aufbrummen“.
- Der Abbau von Überstunden durch Freizeitausgleich ist nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch zu vergleichen.
Überstunden ausbezahlen lassen
Wer über das geforderte Maß hinaus seine Arbeitsstunden ableistet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Freizeitausgleich. Aber: Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren, gelegentlich sind – je nach Inhalt des Arbeitsvertrages – jedoch kürzere Anschlussfristen möglich, wie Karrierebibel.de schreibt.
Gastro-Mitarbeiter, die dringend Geld für überfällige oder plötzliche Investitionen für ein Auto, eine Waschmaschine oder ein neues Smartphone brauchen, wollen sich ihre Überstunden ausbezahlen lassen. Vor allem in Betrieben, die auf Stundenlohnbasis zahlen, ist dies eine weit verbreitete Praxis. Im Ernstfall kann der Arbeitgeber aber auch den finanziellen Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit verweigern und auf einen Freizeitausgleich für seine Mitarbeiter pochen. Es gibt hierzu keinen Rechtsgrundsatz.
Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen, in dem dieser Fall geregelt ist. Steht dort explizit drin, dass Überstunden ausbezahlt werden, ist dies für Ihren Chef genauso bindend, wie für Sie.
Als Auszubildender fällt man unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) – dort heißt es:
„Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.“ (BBiG § 17, Ab. 3)
Überstunden absprechen und nachweisen
Freizeitausgleich oder die entsprechende Auszahlung der Überstunden entfällt nur dann, wenn der Arbeitsvertrag die Formulierung „Überstunden sind mit abgegolten“ enthält, wobei dieser Passus hinsichtlich Zeitraum und Arbeitsstunden klar definiert sein muss (eine Pauschalabgeltung ist rechtlich unwirksam), oder Arbeitnehmer die Überstunden ohne Absprache mit seinem Chef geleistet hat. Wer seine Arbeitsstunden vor Gericht einklagen will, muss eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit nachweisen können, wie Karrierebibel.de weiter schreibt. (Karrierebibel / FL)