So machen Sie Ihren Abschluss und sparen auch noch richtig Geld
Die Krise als Chance nutzen – das ist für viele Arbeitnehmer in diesem Corona-Pandemie-geplagten Jahr sicherlich das Leitmotto. Vor allem jene aus der Gastronomie und Hotellerie, die besonders unter Kurzarbeit leiden. Es geht darum, die Zeit zwischen Lockdowns und Restarts sinnvoll zu nutzen. Eine Möglichkeit ist es, eine Fortbildung anzufangen – schließlich waren die Umstände dafür selten so günstig wie aktuell.
Dabei häufig unterschätzt: Die Weiterbildung zum Fach- oder Betriebswirt. Denn die Abschlüsse qualifizieren nicht nur für zahlreiche neue berufliche Herausforderungen in der Branche, sondern bieten ganz nebenbei auch jenen eine Chance, die einen Weg abseits des Gymnasiums suchen – und trotzdem ein Studium ins Visier nehmen. Ganz zu schweigen von umfangreichen finanziellen Fördermöglichkeiten, die es für diese Abschlüsse gibt, oftmals aber gar nicht bekannt sind (siehe weiter unten im Text).
WEITERBILDUNG
- zum Fachwirt im Gastgewerbe
Der Abschluss „Geprüfter Fachwirt im Gastgewerbe (IHK)“ reiht sich seit geraumer Zeit in die Riege der Meister-Abschlüsse ein. Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen zu betonen, wurde auf Bundesebene mit der Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes beschlossen, dass diese Abschüsse (Stufe 6 Deutscher Qualifikationsrahmen) auch unter „Bachelor Professional“ laufen dürfen und damit gleichrangig mit dem Hochschul-/Universitäts-Abschluss „Bachelor“ sind. Der endgültige Beschluss auf Länderebene steht noch aus.
-> Gut zu wissen: Mit dem Abschluss erwirbt man automatisch die Hochschulzugangsberechtigung und kann danach ein Studium aufnehmen.
Die Ausbildung kann in der Regel Vollzeit (ca. 4 Monate) oder berufsbegleitend (bis zu 20 Monate) absolviert werden. Die Voraussetzung, um zur ersten Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ zugelassen zu werden, kann je nach Bildungsinstitut leicht variieren. In der Regel gilt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und mind. 1 Jahr Berufspraxis
oder
- mehrjährige Berufspraxis.
Um auch zur zweiten Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ zugelassen zu werden, sind notwendig:
- erfolgreiches Bestehen der 1. Teilprüfung
und
- eine abgeschlossene 3-jährige kaufmännische Berufsausbildung und 2 Jahre Berufspraxis
oder
- eine abgeschlossene 2-jährige kaufmännische Berufsausbildung und 3 Jahre Berufspraxis
oder
- mindestens fünf Jahre Berufspraxis.
Auch hier sind leicht variierende Voraussetzungen je nach Institut und Schule möglich. Geprüft wird mündlich und schriftlich vor der Industrie- und Handelskammer.
Nach bestandenen Prüfungen steht der Karriere in der Gastronomie oder Hotellerie kaum noch was im Weg. Möglich sind das Übernehmen von Führungsaufgaben in Hotel- und Gastro-Betrieben, aber auch Systemgastronomien, bei Gemeinschaftsverpflegern und Caterern.
- zum Staatl. Gepr. Betriebswirt
Wer noch eine Weiterbildungsstufe höher klettern will, der sollte den Abschluss „Staatlich Geprüfter Betriebswirt“ in Erwägung ziehen, der unter anderem an Hotelfachschulen (Hofa) erworben werden kann. Dieser Abschluss der Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens soll – wie vom Bundesbildungsministerium festgelegt – dem Master-Niveau entsprechen bzw. gleichrangig mit dem Hochschul-/Universitätsabschluss „Master“ sein und auch unter der Bezeichnung „Master Professional“ laufen. Auf Länderebene steht der Beschluss noch aus.
-> Gut zu wissen: Auch mit dem Betriebswirt erhält man die Hochschulzugangsberechtigung.
Die Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt dauert 2 Jahre (in Vollzeit) bzw. 3 Jahre (in Teilzeit). Als Voraussetzung gilt:
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem gastgewerblichen Beruf und 1 Jahr einschlägige Berufspraxis
oder
- 5 Jahre einschlägige Berufspraxis.
Danach stehen die Türen offen – ob für mittlere und höhere Führungspositionen in Hotel- und Gastro-Betrieben, oder den Weg in die Selbstständigkeit.
Wichtig: Einige Hotelfachschulen bieten an, betriebswirtschaftliche Weiterbildungen zu verknüpfen, zum Beispiel mit dem parallelen Erwerb der Ausbildereignungsprüfung oder des Fachabiturs.
Übrigens: Auch eine berufliche Umorientierung ist möglich. So kann die Fortbildung zum staatl. gepr. Hotelbetriebswirt beispielsweise auch ein gelernter Koch machen und sich damit die „Eintrittskarte in den kaufmännischen Bereich“ sichern.
Dass für viele gerade jetzt ein guter Zeitpunkt zur Weiterbildung ist, merkt auch Fabian Stricker, Leiter der Hotelfachschule in München. „Von den Schülern, die im September 2020 gestartet sind, haben etwas mehr als 40 Prozent angegeben, dass die Corona-bedingte Situation auf dem Arbeitsmarkt ein wesentlicher Grund war sich für den Hotelbetriebswirt zu entscheiden.“
Oftmals eine große Hürde: das Finanzielle
Was sich zunächst mal gut anhört, schreckt viele Interessenten spätestens beim Blick auf die Kosten ab – erst recht, wenn es sich um Fortbildungen bei privaten Trägern handelt. Dabei fördern Bund und Länder Weiterbildungen inzwischen in nicht unerheblichem Umfang zu lukrativen Konditionen. Bekannt sind die Fördermaßnahmen allerdings weniger, berichtet Fabian Stricker. „Vor der Erstberatung wissen leider nur wenige Schüler über die Fördermöglichkeiten Bescheid bzw. glauben häufig nicht, wie umfassend die Förderung ist.“
FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Lernwillige und an Weiterbildung interessierte Menschen haben verschiedene Möglichkeiten, an staatliche Zuschüsse zu kommen. Drei davon stellen wir hier exemplarisch vor:
- Ausbildungs-BAföG (auch „Meister-BAföG“)
Grundsätzlich haben Fachkräfte, die sich weiterbilden wollen, einen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Was gefördert wird:
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt – sowohl bei öffentlichen, als auch privaten Trägern in Voll- und Teilzeit.
Wichtig: Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Voraussetzung ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung. Gefördert werden aber auch Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis).
Seit dem 01. August 2020 werden mit dem Aufstiegs-BAföG drei Fortbildungsstufen gefördert:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
- Bachelor Professional (Bachelor-Niveau, z. B. Geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen)
- Master Professional (Master-Niveau, z. B. Geprüfte Betriebswirte)
Wie gefördert wird:
Das Aufstiegs-BAföG setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Bankdarlehen zusammen. Die maximale Fördersumme liegt bei 15.000 Euro Fortbildungskosten. Das Beste: Die Förderung der Fortbildungskosten erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig.
Seit dem 01. August 2020 gibt es 50 Prozent der Förderung als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die anderen 50 Prozent wird ein KfW-Kredit aufgenommen. Besteht der Absolvent die Abschlussprüfung, werden ihm nochmals 50 Prozent des Darlehens erlassen.
-> Kurz gesagt: Mit dem Aufstiegs-BAföG gibt es Dreiviertel der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren geschenkt. Wer nach der Ausbildung eine Existenzgründung anstrebt, dem wird die Rückzahlung des Darlehens sogar komplett erlassen.
Gut zu wissen: Nicht nur die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren werden gefördert – auch für die Lebenserhaltungskosten gibt es etwas dazu, sofern es sich um eine Vollzeit-Weiterbildung handelt. Diese Unterhaltsförderung ist jedoch abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. Für Alleinstehende gilt die Vermögensgrenze von 45.000 Euro – wer darüber liegt, erhält keine Förderung, wer darunter liegt, erhält einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von bis zu 892 Euro. Auch ein 450-Euro-Job kann nebenbei noch ausgeführt werden. Je nach Lebenssituation, ob verheiratet oder mit Kind(ern), erhöht sich der Beitrag.
-> Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer gefördert wird:
Das Wichtigste gleich zu Beginn: Es gibt keine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG.
Um das Fördergeld zu beziehen, müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllt sein. Auch für Studienabbrecher und Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit Berufspraxis gibt es Aufstiegs-BAföG. Voraussetzung ist, dass das in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
Gefördert werden übrigens auch Absolventen mit Bachelor- oder vergleichbarem Hochschul-Abschluss. Allerdings ist das der höchste Ausbildungsabschluss der gefördert wird – wer schon einen Master- oder vergleichbaren Hochschulabschluss hat, erhält kein Aufstiegs-BAföG.
Anträge sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung einzureichen. Mehr unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/
Die großen Vorteile des Aufstiegs-BAföGs liegen, laut Fabian Stricker, vor allem darin, dass
+ die Förderung während der Ausbildungszeit gleichbleibt bzw. sich anhand der Regelsätze erhöht. „Die Schüler haben somit finanzielle Planungssicherheit.“
+ Da es außerdem Unterstützung bei den Lebenserhaltungskosten gibt, haben Schüler den Kopf frei für die Ausbildung.
+ Insgesamt können im Laufe der Fortbildung bis zu 30 Prozent der Unterrichtzeit verpasst werden (z.B. weil man krank wird), ohne, dass es Auswirkungen auf die Förderung hat. Manche Schulen erlauben sogar ein Pausieren der Weiterbildung, zum Beispiel bei längerer Krankheit oder Nachwuchs. Ein Rechtsanspruch auf eine Pause besteht jedoch nicht.
+ Sofern Schüler durchfallen, kann das BAföG um ein Jahr verlängert werden. Entschließt sich ein Schüler dagegen zum Abbruch der Weiterbildung, bleiben die nicht-zurückzuzahlenden Zuschüsse der Ausbildungskosten von 50% bestehen. Und auch die bis dahin aufgelaufene Förderung der Lebenshaltungskosten muss nicht zurückgezahlt werden.
- Meisterbonus
Der Freistaat Bayern belohnt erfolgreich abgeschlossene Fortbildungen zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt mit dem steuerfreien „Meisterbonus“ in Höhe von 2.000 Euro. Er ist eine zusätzliche Förderung neben dem Aufstiegs-BAföG.
Als Voraussetzung für den Erhalt des Meisterbonus gilt: Der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort muss in Bayern liegen, wenn die Prüfung angemeldet wird oder wenn die Prüfungsergebnisse festgestellt werden. Und die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Bayern abgelegt werden, die dann auch das Zeugnis ausstellt.
Gut zu wissen: Der Meisterbonus muss nicht extra beantragt werden – die Absolventen werden nach bestandener Prüfung von den zuständigen Stellen (bspw. IHK) zur weiteren Antragstellung angeschrieben.
RECHENBEISPIEL Fortbildung zum Hotelbetriebswirt
Ein Rechenbeispiel für die Fortbildung zum Hotelbetriebswirt an der Hotelfachschule München zeigt, wie lukrativ sich die Zuschüsse auf den eigenen Geldbeutel auswirken können. Hintergrund: 420 Euro Schulgeld/Monat, 2 Jahre zum Hotelbetriebswirt:
23 Monate x 420,00 EUR Schulgeld | = 9.660,- EUR |
Aufstiegs-BAföG enthält: | |
50% nicht-rückzuzahlender („geschenkter“) Zuschuss | – 4.830,- EUR |
50% Darlehen (KfW-Kredit) | 4.830,- EUR |
-> bei erfolgreichem Abschluss: 50% des Darlehens wird erlassen | – 2.415,- EUR |
Rückzuzahlender Betrag: | = 2.415,- EUR |
-> Meisterbonus (nach erfolgreichem Abschluss) | – 2.000,- EUR |
Restbetrag: | 415,- EUR |
Das bedeutet: Von den ursprünglichen 9.660,00 Euro Schulgeld kommen, nach erfolgreich bestandener Fortbildung, auf den Absolventen noch gerade mal 415,00 Euro an Verbindlichkeiten zu. Und selbst davon kann man sich noch die einen oder anderen Euros zurückholen – und zwar, wenn man seine Steuererklärung macht, erklärt Fabian Stricker. So lassen sich zum Beispiel die Fahrtkosten absetzen, oder auch ein Teil des Schulgeldes. „Und dann sind die meisten immer ziemlich überrascht, dass es dann doch recht günstig ist“, so die Erfahrung des Schuldirektors.
- Begabtenförderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Berufserfahrene mit zwei Förderprogrammen.
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an Absolventen beruflicher Ausbildungen, sprich Berufseinsteiger. Mit einem Weiterbildungsstipendium können drei Jahre lang fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden.
Voraussetzung für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium ist:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- besondere berufliche Leistungen (z.B. besonders guter Ausbildungsabschluss),
- hilfreich: eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- hilfreich: ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
- Alter: jünger als 25 Jahre (durch Anrechnungszeiten, z.B. Bundesfreiwilligendienst oder Elternzeit, ist eine spätere Aufnahme möglich).
Mehr dazu: hier.
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Ausbildung und Berufserfahrung bei einem ersten Hochschulstudium (Vollzeit oder berufsbegleitend).
Voraussetzung für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind drei Kriterien:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Berufsausbildung,
- ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung.
Mehr dazu: hier.
Mit den richtigen Fördermitteln steht der Weiterbildung im Hotel- und Gastgewerbe also so gut wie nichts mehr im Weg. Gleichzeitig sind die Corona-bedingt unsicheren Monate bestens überbrückt, sodass man nach Abflauen der Krise richtig durchstarten kann.
(BMBF/STMWI Bayern/Hofa München/KP)