So kündigen Gastronomen ihre Versicherungen richtig!
Manchmal hilft nur die Trennung: Gastronomen können Versicherungen kündigen, die sie nicht mehr brauchen. Am besten klassisch: Einschreiben mit frankiertem Rückumschlag.
Versicherungsjahr muss nicht am 31.12. enden
Gekündigt werden können die meisten Versicherungen zum Ende des Versicherungsjahres. Oft gilt dafür eine Frist von drei Monaten. Das heißt: „Spätestens drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres muss die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wichtig: Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Angaben hierzu finden sich meist in den Versicherungsverträgen. Eine ordentliche Kündigung wird wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt wird. Erhöht sich die Versicherungsprämie für den Gastronomen, kann er außerordentlich kündigen. Hat sein Versicherer einen Schaden reguliert, ist dies auch von Seiten der Versicherung möglich.
Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gastronomen, die in Bezug auf die Frist unsicher sind, können ihre Kündigung offen formulieren, rät Weidenbach. Denkbar ist zum Beispiel der Satz: „Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Ist der Termin bekannt, kann dieser in dem Schreiben auch benannt werden. Um ganz sicherzugehen, ist dann aber folgender Zusatz hilfreich: „Sollte der Kündigungszeitpunkt ein anderer sein, kündige ich den Vertrag zu diesem Zeitpunkt.“
Hilfreich: „Lassen Sie sich die Kündigung von ihrem Versicherer bestätigen“, rät Weidenbach. Dann können Kunden sicher sein, dass sie die Beiträge nicht mehr zahlen müssen. Bedenken Sie: Wer den Termin verpasst, muss in der Regel bis zum nächstmöglichen warten.
Bei einigen Versicherungsverträgen gelten etwas andere Regeln, zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung. Sie ist jährlich kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Häufig ist hier das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Gekündigt werden muss hier also meist bis zum 30. November.
Diese Versicherungen sind für Gastronomen wichtig:
1) Betriebshaftpflicht
Gastronomen müssen eine Betriebshaftpflicht abschließen, weil sie täglich mit neuen Haftungsrisiken konfrontiert sind. Diese Versicherung ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Ein Gast rutscht beispielsweise in Ihrem Restaurant aus und verletzt sich. Es kann auch sein, dass er nach dem Genuss der Speisen erkrankt und ärztlich behandelt werden muss. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie in diesen Fällen vor hohen Schadenersatzklagen ab. Diese Versicherung springt immer dann ein, wenn ein Dritter durch Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Schaden nimmt. Das können Schäden an der Vermögensfolge, Personen oder an Sachgegenständen sein. Vermögensfolgeschäden treten nur dann ein, wenn ein Personen- oder Sachschaden bereits vorlag.
2) Gewerblicher Rechtsschutz
Nicht immer läuft im Team und mit den Geschäftspartnern alles glatt. Wenn die Streitigkeiten vor Gericht landen, ist guter Rat teuer. Nicht, wenn sich der Gastronom mit einer gewerblichen Rechtschutzversicherung abgesichert hat. Diese Police springt ein, wenn z. B. der Mitarbeiter gegen seine Entlassung klagt oder der Vermieter Probleme bereitet, die in beidseitigem Einvernehmen nicht ad hoc zu lösen sind. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Gerichtsverhandlung alle Kosten, angefangen von der ersten Rechtsberatung, über die außergerichtliche Verhandlung bis hin zum Prozess. Sie deckt auch die Kosten für Gutachter und Zeugen ab.
3) Geschäftsinhaltversicherung
Ein Kabelbrand verursacht in Ihrem Restaurant Feuer. Der Brand richtet so schwere Schäden in Ihrem Betrieb an, dass ein Großteil der Einrichtung vollkommen zerstört ist. Auch das Getränkelager ist schwer in Mitleidenschaft gezogen worden. Hier würde die Geschäftsinhaltversicherung den entstandenen Schaden zum Neuwert ersetzen. Diese Police versichert Ihre Einrichtungsgegenstände wie Stühle, Tische, Bar oder Küche. Optional können Gastronomen auch ihre Essens- und Getränkevorräte sowie die Kücheneinrichtung in den Versicherungsschutz aufnehmen. Um die Höhe der Deckungssumme bei Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser sowie Einbruchsdiebstahl festzulegen, errechnet die Versicherung vorab den Gesamtwert des Inventars.
4) Krankenversicherung
Für Betriebsgründer ist sie sowieso Pflicht. Für etablierte Gastronomen durchaus empfehlenswert: die Krankenversicherung. Selbstständige Gastronomen können – vorausgesetzt sie haben keine chronische Vorerkrankung – zwischen einer privaten und gesetzlichen Police wählen. Gastro-Profis sollten vorab vergleichen, welche der Beiden ihren Bedürfnissen im Krankheitsfall am besten entspricht. Vergleichen Sie zunächst die Tarife der privaten Krankenversicherer. (dpa / FL)