Schnellere Arbeitsmarktzulassung dank Digitalisierung
Die Hospitality sucht händeringend nach Personal. Gerne werden auch Mitarbeiter aus dem Ausland eingestellt. Leider ist der Weg, bis die Arbeitskräfte hier in Deutschland tätig werden dürfen, zum Teil recht mühsam. Die überbordende Bürokratie schlägt auch hier zu. Jetzt hat die BA reagiert.
Digitalisierung hält Einzug
Die Bundesagentur für Arbeit hat wesentliche Schritte der Arbeitsmarktzulassung digitalisiert. Der digitale Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden trägt dabei zum Bürokratieabbau bei.
Die Arbeitsmarktzulassung ist ein Teil des Visumsprozesses, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Die BA entscheidet über ihre Zulassung zum Arbeitsmarkt.
Dazu wird sie im Regelverfahren von den Visastellen oder den Ausländerbehörden eingeschalten. In bestimmten Fällen kann die BA aber bereits vorab prüfen – also bevor eine Person ein Visum beantragt, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllt sind.
Diese Prüfung beantragt der künftige Arbeitgeber. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die BA eine sogenannte Vorabzustimmung.
Keine postalische Zustellung mehr nötig
Bisher versandten Arbeitgeber die Vorabstimmung per Post an die Person, die sie einstellen möchten. Auf dem Postweg in das Herkunftsland der ausländischen Fachkraft ging aber nicht nur oftmals das Original verloren. Der postalische Versand dauert manchmal auch mehrere Wochen.
Auch hat die Zahl der Arbeitsmarktzulassungen in den vergangenen Jahren zugenommen. So wurden mehr Zustimmungen für Menschen im Kontext von Flucht und Asyl erteilt.
Aber auch andere Zugangswege, wie die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland oder die Regelungen im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung, haben die Zustimmungen und damit den administrativen Aufwand für die BA steigen lassen. Um diese Herausforderungen zu stemmen, braucht es einen behördenübergreifenden Digitalisierungsschub.
eService ist zeitsparender
Der neue eService der elektronischen Arbeitsmarktzulassung verspricht nun Abhilfe. Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales der BA: „Mit den Arbeitsmarktzulassungen unterstützen wir die Fachkräfteeinwanderung und schützen zugleich die Standards am deutschen Arbeitsmarkt, indem wir Gehälter und Arbeitsbedingungen prüfen.“
Jährlich entscheidet das Amt über rund 450.000 Arbeitsmarktzulassungen. Der neue eService wird auch als Beitrag dazu verstanden, den digitalen behördlichen Datenaustausch noch weiter voranzutreiben. Dadurch soll entscheidend zur weiteren Entbürokratisierung der Visaverfahren beigetragen werden.
Stefan Latuski, CIO der BA: „Es gibt noch viele weitere Prozesse und Abstimmungsverfahren, die sich digital gestalten lassen. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung, den Willen aller Beteiligten und das Mitwirken des Gesetzgebers schaffen wir weitere Schritte in Richtung papierlose behördenübergreifende Zusammenarbeit.“
Ab Juli funktioniert das neue Verfahren
Bis einschließlich Juni 2024 versendet die BA die Vorabzustimmung noch postalisch an den Arbeitgeber. Ab Juli 2024 steht das Dokument dann nur noch, sofern es der Arbeitgeber wünscht, über ihr bzw. sein BA-Konto online zur Verfügung.
Aber auch bei der postalischen Vorabzustimmung reicht es jetzt schon aus, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hiervon eine Kopie erhält und beispielsweise per Mail versendet.
(BA/CHHI)