Rechtslage: Urlaubsanspruch und Resturlaub
Immer wieder gibt es in deutschen Betrieben heftige Diskussionen und Verhandlungen, wenn es um Urlaubswünsche eines Mitarbeiters geht. Viele wissen auch gar nicht, welche Rechte und Pflichten diesbezüglich genau zu beachten sind. HOGAPAGE gibt Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich rund um den Urlaubsanspruch und den Resturlaub in Deutschland drehen.
Wie viele Urlaubstage müssen dem Mitarbeiter mindestens zugestanden werden?
Vier ganze Wochen pro Jahr. Das bedeutet bei einer 5-Tage-Woche 20 Werktage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage usw.
Gilt dies auch für minderjährige Mitarbeiter?
Nein, diese müssen mehr Urlaubstage erhalten: Bis 16 Jahre 30 Werktage, von 16-17 Jahre 27 Werktage, von 17-18 Jahre 25 Werktage.
Ein Mitarbeiter arbeitet nur Teilzeit, der andere Vollzeit. Gibt es da Unterschiede?
Nein. Entscheidend ist nicht die Zahl der Arbeitsstunden pro Tag, sondern die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Aber Vorsicht: Teilzeitbeschäftigte haben nur dann Anspruch auf die gleiche Anzahl an Urlaubstagen wie Vollzeitbeschäftigte, wenn sie wie diese jeden Tag zur Arbeit gehen.
Können Urlaubstage auch ausbezahlt werden?
Nein, das ist verboten. Ausnahme: Wenn der Mitarbeiter den noch übrigen Urlaub nicht mehr nehmen kann, weil er vorher kündigt, muss der Arbeitgeber den Urlaub ausbezahlen.
Darf der Mitarbeiter seinen Urlaub nehmen, wann er möchte?
Jein. Es heißt zwar im Gesetz, dass die Urlaubswünsche des Mitarbeiters zu berücksichtigen sind. Doch noch mehr sind die Belange des laufendes Betriebs zu berücksichtigen. Das heißt, wenn ein Kellner mitten im Weihnachtsgeschäft vier Wochen in die Karibik fliegen will, wird er bei den Urlaubsverhandlungen wohl nur in den seltensten Fällen Erfolg haben.
Darf der Mitarbeiter also gar keinen längeren Urlaub am Stück in Anspruch nehmen?
Doch. Der Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens zwei ganze Wochen am Stück.
Wie sieht es Heiligabend und Silvester aus?
Diese beiden Tage sind keine gesetzlichen Feiertage, sodass der Mitarbeiter jeweils einen ganzen Urlaubstag beantragen muss. Viele Betriebe räumen jedoch freiwillig jeweils einen halben Urlaubstag ein.
Darf der Chef einen bereits genehmigten Urlaub widerrufen?
Nur in extremen Krisensituationen (ein plötzlich erhöhtes Auftragsaufkommen oder Personalmangel zählen nicht darunter). Und bereits gebuchter Urlaub muss dem Mitarbeiter dann finanziell erstattet werden.
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