Arbeitsrecht

Muss eine Kündigung bestätigt werden?

Frau im Hintergrund arbeitet, im Vordergrund steht eine Statue der Justitia
Es kann vorkommen, dass Beschäftigte ihre Kündigung einreichen – und keinerlei Reaktion vom Arbeitgeber erhalten. Was dann? (Foto: © Gina Sanders – stock.adobe.com)
Es kann vorkommen, dass Kündigungen ausgesprochen, aber nie bestätigt werden. Was dann? Ist die Kündigung trotzdem wirksam?
Dienstag, 21.09.2021, 11:12 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die Kündigung ist längst eingereicht, doch eine Reaktion bleibt aus. Was jetzt? Muss eine Kündigung, um gültig zu sein, bestätigt werden? „Im Gesetz ist das so nicht vorgesehen“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Die Kündigung sei eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet: „Der Arbeitnehmer erklärt seine Kündigung ganz alleine“, so Schipp.

Empfang quittieren lassen

Aber Vorsicht: Da es sich aber um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, muss sichergestellt sein, dass die Kündigung auch den Empfänger erreicht hat. Damit der Zugang der Kündigung später nachgewiesen werden kann, empfiehlt Schipp: „Die Kündigung per Einschreibebrief, am besten per Einwurfeinschreiben versenden.“ Oder den Empfang durch Zeugen bestätigen lassen. So entstehen später keine Konflikte bezüglich der Einhaltung der Kündigungsfrist und daraus resultierenden Schadensersatzpflichten.

(dpa/NZ)

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