Job nicht angetreten: Ist eine Vertragsstrafe zulässig?
Wer auf Jobsuche ist, bekommt am Ende manchmal sogar mehrere Stellen auf einmal angeboten. Doch was, wenn Stellenzwei doch besser klingt als Stelle eins, deren Vertrag man aber schon unterschrieben hat? Müssen Arbeitnehmer mit einer Vertragsstrafe rechnen, wenn sie in solchen Fällen ein vereinbartes Arbeitsverhältnis nicht antreten? „Ausdrücklich nur, wenn eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag explizit und für diesen Fall vereinbart wurde“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Die maximale Höhe der Vertragsstrafe betrage ein Bruttomonatsgehalt.
Bei Zweifeln rechtlich beraten lassen
Zudem muss die Vereinbarung wirksam sein. Um das zu prüfen, rät Bredereck, sich im Zweifelsfall vorab beraten zu lassen. „Häufig sind solche Vereinbarungen viel zu pauschal oder überhöht“, so der Arbeitsrechtsexperte. Dann seien sie unwirksam.
Umsichtig handeln sollten Arbeitnehmer in jedem Fall. Auch wenn es keine wirksame Vertragsstrafenvereinbarung gibt, könne der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch in Betracht ziehen –
zumindest theoretisch, sagt Bredereck: „In 23 Jahren arbeitsrechtlicher Tätigkeit habe ich persönlich aber noch keinen Arbeitgeber erlebt, der das vor Gericht erfolgreich durchsetzen konnte.“
(dpa/MK)