Arbeitsrecht

Geimpft oder Ungeimpft: Das gilt arbeitsrechtlich

Impfausweis und Spritze
Regel wie 2G bringen viele Fallsticke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. (Foto: © Benedikt – stock.adobe.com)
Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? Was gilt für die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall? Wir haben die wichtigsten Fakten rund um Arbeitsrecht und Impfung zusammengefasst.
Freitag, 10.09.2021, 10:30 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

3G, 2G oder 2G plus – die Bundesländer übertreffen sich selbst, wenn es um Lösung zur Eindämmung des Corona-Virus geht. Doch die Regeln haben nicht nur Einfluss auf die Gäste, sie betreffen vor allem die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch was gilt hier aus arbeitsrechtlicher Sicht? Haben Arbeitgeber beispielsweise das Recht, den Impfstatus abzufragen? Wir haben die wichtigsten Faken zusammengefasst:

  1. Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht. Arbeitgeber dürfen ungeimpfte Mitarbeiter daher nicht kündigen oder abmahnen.
  2. Auch wenn die 2G-Regel gilt und Mitarbeiter sind weder Genesen noch Geimpft, dürfen sie nicht einfach gekündigt werden. Entsprechende Schritte können erst eingeleitet werden, wenn der Arbeitnehmer auf Dauer nicht mehr einsetzbar ist – auch nicht in Positionen ohne Publikumsverkehr. Es muss jedoch immer eine Einzelfallabwägung vorgenommen werden.
  3. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, sich impfen zu lassen.
  4. Bei Impfprämien scheiden sich die Geister. Einerseits sind sogenannte „Maßregelungen“ verboten, andererseits hält ein Teil der Experten entsprechende Anreize für zulässig, wenn dadurch kein Zwang für diejenigen entsteht, die sich nicht impfen lassen wollen.
  5. Am 10. September wurde entschieden, dass der Impfstatus nur von bestimmten Arbeitgebern abgefragt werden darf. Darunter fallen alle Berufsfelder, auf die in den ersten beiden Absätzen des § 36 lfSG verwiesen wird. Dazu zählen beispielsweise Schulen oder Justizvollzugsanstalten. Das Fragerecht gilt auch nur solange bis die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beendet wurde.
  6. Sind Mitarbeiter ungeimpft, verlieren sie im Fall einer Quarantäneanordnung, die durch eine Impfung vermeidbar gewesen wäre, Anspruch auf die Entschädigung ihres Verdienstausfalls (§ 56 Abs. 1 S. 3 IfSG). Geimpfte Beschäftigte erhalten hingegen eine Entschädigung von Staat (§ 56 Abs. 1 IfSG).
  7. Erkrankt ein Arbeitnehmer an Corona, behält er (auch ungeimpft) das Recht auf die Entgeltfortzahlung. Dieses kann nur erlöschen, wenn er sich leichtfertig oder vorsätzlich dem Risiko ausgesetzt hat. Eine nicht wahrgenommene Impfung ist kein solcher Fall.

(VEBWK/ETL Rechtsanwälte/Wittig Ünalp/NZ/ARD)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegen auf einem Kalender
Quarantäne-Anordnung
Quarantäne-Anordnung

Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber bei Lohnfortzahlung

Ab dem 1. November haben Beschäftigte, die nicht geimpft sind, keinen Anspruch mehr auch Lohnfortzahlung. Darf der Arbeitgeber in Fall einer Quarantäne nun doch den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen?
Geld wird übergeben.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Arbeitsfreie Feiertage und Entgeltzahlung: Was gilt? 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten ein Entgelt zu bezahlen. Bei bundesweiten Feiertagen ist die Regelung klar. Aber was sagt der Gesetzgeber bei landesgesetzlichen Feiertagen?
Rechnung mit Trinkgeld
Ratgeber
Ratgeber

Wissenswertes rund ums Trinkgeld

Guter Service wird vom Gast oftmals mit Trinkgeld belohnt. Für diese Anerkennung gibt es jedoch klare gesetzliche Vorschriften.
Eine Gastronomin sitzt vor ihrem PC und geht die Abrechnung durch
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Neuer Stichtag für Rückzahlung der Corona-Hilfen

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und eine Schlussabrechnung einreichen. Bereits zum zweiten Mal wurde die Frist dafür nun verlängert. Was gilt es hierbei zu beachten?
Eine Frau schaut nervös auf ihre Armbanduhr.
Ratgeber
Ratgeber

Arbeitsrecht: Was passiert, wenn Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit kommen?

Glatteis, Streiks und Staus: All das kann unter Umständen dazu führen, dass der Weg zur Arbeit zur Odyssee wird. Aber was gilt, wenn sich der Arbeitsbeginn durch bestimmte Widrigkeiten verzögert?
Richterin mit Hammer
Urteilsspruch
Urteilsspruch

BGH schafft Klarheit zum Versicherungsschutz im Corona-Lockdown

Gastronomen und Hoteliers waren von den Schließungen in der Pandemie geschockt. Ein Teil von ihnen hatte für diesen Fall eine Versicherung abgeschlossen – aber die zahlte nicht immer. Jetzt steht fest, wann Betroffenen rechtmäßig Geld zusteht.
Küche Restaurant Brand am Herd
Ratgeber
Ratgeber

Achtung Arbeitsunfall: Was muss beachtet werden?

Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Ist der Arbeitnehmer unkonzentriert, kann es schnell einmal zu einem Arbeitsunfall kommen. Was gilt es dabei zu beachten?
Büro Gespräch Bewerberin
Recruiting
Recruiting

Mit 5 Tipps zum attraktiven Arbeitgeber werden

Der Fachkräftemangel in Hotellerie und Gastgewerbe ist gravierend. Wenig Personal bedeutet in der Regel Überstunden, zunehmenden Stress und eine hohe Arbeitsbelastung. Das sorgt für Unmut in der Belegschaft. Wie kann man dem entgegenwirken?
Ein Bewerbungsgespräch. (Symbolbild)
Recruiting
Recruiting

Wie gewinnt man mit dem richtigen Marketing Mitarbeiter?

In Gastronomie und Hotellerie ist ein Wettbewerb um die besten Fachkräfte entbrannt: Was müssen Arbeitgeber tun, um als Sieger aus diesem Wettbewerb hervorzugehen?