Gasumlage

Energiepreispauschale: Wer, wie und wann?

Gasumlage als staatliche Hilfe
Die Energiepreispauschale soll alle Arbeitnehmer unterstützen. (Foto: © alexanderuhrin/stock.adobe.com)
Die Energiepauschale ist eine der Maßnahmen der Ampel aus dem Entlastungspaket 2022. Durch die Einmalzahlung von 300 Euro sollen alle Arbeitnehmer finanziell unterstützt werden. Doch wer erhält diese und wann wird sie ausgezahlt?
Mittwoch, 17.08.2022, 10:11 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Wer ist für die Auszahlung berechtigt?

Laut BMF haben alle erwerbstätigen Personen Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP), die während des Jahres 2022 in Deutschland gewohnt oder sich dort aufgehalten haben (hier gilt auch: einen Teil des Jahres) und Einkünfte aus den folgenden Bereichen bezogen haben:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbständige Arbeit
  • Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung (Lohnarbeit)

Die Pauschale ist unabhängig davon, ob Deutschland auch das Besteuerungsrecht an den Einkünften hat.

Für Arbeitnehmer gilt

Anspruchsberechtigte Personen sind u. a.:

  • Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten
  • Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
  • kurzfristig und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs
  • Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit
  • Personen, die ein Wertguthaben bei der DRV Bund entsparen
  • Freiwillige im Sinne des § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) und Freiwillige im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
  • Arbeitnehmer, die steuerpflichtige oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten
  • im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Grenzpendler und Grenzgänger
  • Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen
  • Werkstudenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum
  • Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind
  • Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen

Keinen Anspruch auf die EPP haben Empfänger von Arbeitslosengeld I, weil sie in keinem Dienstverhältnis stehen.

Für Arbeitgeber gilt:

Auch Unternehmer oder Solo-Selbständige sind anspruchsberechtigt für die Einmalzahlung der EPP.

Gut zu wissen

Steuerpflichtige müssen in diesem Jahr nur anspruchsberechtigende Einkünfte erzielen. Der Zeitpunkt und die Dauer der Tätigkeit sind dabei an keine Mindestangaben geknüpft.

Weiterlesen 

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Kellner
Neue Regelungen
Neue Regelungen

Corona, Mindestlohn, Gasumlage – Das ändert sich im Oktober

Dass die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Gasumlage tatsächlich kommt, erscheint zur Stunde unwahrscheinlich. Andere Regelungen stehen dagegen schon fest. Diese bringen auch Veränderungen für das Gastgewerbe.
Bundesfinanzminister Christian Lindner
Aktuelles
Aktuelles

Gaspreisdebatte – Aufschlag oder Bremse?

Die großen Sprünge bei den Gaspreisen sollen gestoppt werden. Doch über die Finanzierung ist ein Streit entbrannt. Auch, was aus der Umlage wird, die erstmal noch auf die Preise aufgeschlagen wird, ist unklar. Was sind die Pläne der Regierung und was heißt das für die Hotel- und Gastronomiebranche?
Schwarzwälder Hof in Achern
Insolvenz
Insolvenz

Schwarzwälder Hof ist insolvent

Der Schwarzwälder Hof in Achern hat Insolvenz angemeldet. Trotzdem soll der Hotel- und Restaurantbetrieb in vollem Umfang weiterlaufen. Auch Veranstaltungen sollen wie geplant stattfinden.
V. l. n. r.: Carl Mittleman (COO International, Aramark), Christian Klein (CEO, SAP) und Andre Bechtold (Head of Solution & Innovation Experience, SAP)
Smartshopping
Smartshopping

Aramark und SAP revolutionieren Shop-Konzept in der Betriebsgastronomie

Einkaufen wie in der Zukunft: Aramark und SAP präsentieren ein innovatives smartes Store-Konzept. Mit dem neuen „S.Mart Store“ wollen die beiden Unternehmen gängige Shop-Konzepte in der Betriebsgastronomie revolutionieren.
"60 seconds to napoli"-Store in Dresden
Expansion
Expansion

60 seconds to napoli eröffnet größten Standort Deutschlands

60 seconds to napoli hat sich der authentischen neapolitanischen Pizza verschrieben. Jetzt bringt die Gastronomiemarke diese auch nach Dresden. Hier eröffnet sie am Altmarkt ihr 20. und zugleich größtes Restaurant.
Kerstin Rapp-Schwan
Auszeichnung
Auszeichnung

Kerstin Rapp-Schwan als „Düsseldorferin des Jahres 2024“ ausgezeichnet

Die engagierte Unternehmerin und Vorständin des Frauennetzwerks Foodservice hat die Auszeichnung in der Kategorie Wirtschaft erhalten. Die Stadt Düsseldorf würdigt damit ihr herausragendes Engagement für die lokale Gastronomie- und Foodservice-Szene – und insbesondere für die Positionierung Düsseldorfs als neue deutsche Gastro-Hauptstadt.
Cornelia Fischer und Joachim Wissler
Event
Event

25 Jahre Restaurant Vendôme: Four-Hands-Dinner mit Joachim Wissler und Cornelia Fischer

Zwei Spitzenköche, sechs Gänge, ein einmaliges Erlebnis: Seit einem Vierteljahrhundert kocht Joachim Wissler im Restaurant Vendôme im Althoff Grandhotel Schloss Bensberg. Anlässlich dieses Jubiläums gibt der ausgezeichnete Koch am 29. April nun gemeinsam mit Cornelia Fischer ein Gastspiel im Althoff Seehotel Überfahrt.
Vapiano
Insolvenz
Insolvenz

Vapiano-Restaurant in Bielefeld ist insolvent

Die VAP Bielefeld GmbH, die als Franchisenehmer das Vapiano-Restaurant in Bielefeld betreibt, hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bielefeld ordnete am 28. März 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Kellner servieren Speisen
Investitionen
Investitionen

25 Millionen Euro für das saarländische Gastgewerbe

Die Gastronomie leidet unter den Corona-Folgen, Fachkräftemangel, gestiegenen Preisen und hohen Energiekosten. Das Saarland will sie jetzt wettbewerbsfähig und fit für die Zukunft machen.