Coronakrise

Corona-Soforthilfen der Bundesländer

Taschenrechner mit dem Wort Soforthilfe im Sisplay, im Hintergrund liegen Euro-Geldscheine
Neben den Hilfsmitteln vom Bund, stellen auch die Länder Soforthilfen zur Verfügung. (Foto: ©Oliver Boehmer – bluedesign/stock.adobe.com)
Die Bundesländer haben ihre Hilfspakete aufgestockt und bieten Klein- und Kleinstunternehmen sowie Selbstständigen schnelle Hilfen. Die wichtigsten Infos und Adressen gibt es hier.
Mittwoch, 25.03.2020, 14:15 Uhr, Autor: Kristina Presser

Die Bundesregierung hat jüngst Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.

Daneben haben auch die Bundesländer ihre Corona-Sofort-Hilfspakete aufgestockt. In welchem Bundesland Unternehmen wie viel bekommen und wo diese Gelder zu beantragen sind, erfahren Sie hier.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm erarbeitet, das schnell und unbürokratisch helfen soll. Ab Mittwoch, 25. März 2020, können demnach Solo-Selbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen.

Die Förderung wird einmalig und zunächst für drei Monate ausgezahlt, ist kein Kredit (muss also nicht zurückgezahlt werden) und steht in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

zur Verfügung.

Insgesamt hat das Land von den rund fünf Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen vier Milliarden für die Soforthilfen reserviert, wie es auf der Regierungswebseite heißt.

Mehr zur Soforthilfe für Baden-Württemberg: hier.

BAYERN

Der Freistaat hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das bei Betrieben und Freiberufler greifen soll, die aufgrund der Coronakrise in finanzielle Nöte geraten sind bzw. geraten.

Antragsberechtigt sind demnach gewerblichen Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Die Soforthilfe ist folgendermaßen gestaffelt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Mehr dazu auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft.

BERLIN

Es gibt einen Notfallfonds für besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Solo-Selbständige. Das konkrete Programm wird derzeit erarbeitet und wird voraussichtlich in der Woche vom 23.–27. März 2020 umgesetzt.

Als Rahmenbedingungen gelten:

  • Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist.
  • Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden.
  • Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche;
  • Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monaten für Mehrpersonenbetriebe.

Mehr dazu auf der Seite des Landes Berlin.

BRANDENBURG

Das Land Brandenburg stellt Soforthilfe zur Verfügung, die als echter, nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss ausgezahlt wird. Beantragt werden kann diese seit Mittwoch, 23. März 2020 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Soforthilfe wird kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000,- EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000,- EUR

Mehr dazu auf der Seite des Landes Brandenburg.

BREMEN

Das Land Bremen hat eine Task-Force bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven für alle (Kleinst-) Unternehmen, freiberuflich Tätige und Selbständige eingerichtet, die durch das Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Für diese gibt es nun Soforthilfen in Form eines unbürokratischen Zuschusses von bis zu EUR 5.000.

Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten.

Mehr dazu bei der Handelskammer Bremen.

HAMBURG

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vergibt unbürokratisch Zuschüsse an kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind. Die Soforthilfe ist nicht rückzahlbar und soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt werden.

Geplant ist:

  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
  • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

Mehr dazu auf der Seite der IFB und des Landes Hamburg.

HESSEN

Der hessische Landtag hat den Weg frei für einen erweiterten Rettungsschirm gemacht. Diese Hilfe richte sich vor allem an kleine und Kleinstunternehmer, Angehörige freier Berufe und Selbstständige bis zu 50 Beschäftigte. Folgende Soforthilfen soll es demnach geben:

  • Für Betriebe von bis zu 5 Arbeitnehmern: 10.000 Euro
  • Für Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern: 20.000 Euro
  • Für Betriebe mit bis zu 49 Arbeitnehmern: 30.000 Euro

Die Soforthilfe ist eine Einmalzahlungen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Mehr dazu auf der Seite der WIBank.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Soforthilfen gibt es für gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Gestaffelt werden die finanziellen Zuschüsse wie folgt:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000,00 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000,00 Euro
  • Bis zu 24 Beschäftigte: bis zu 25.000,00 Euro
  • Bis zu 49 Beschäftigte: bis zu 40.000,00 Euro

Mehr dazu auf der Seite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

NIEDERSACHSEN

Das Soforthilfe-Programm des Landes Niedersachsen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten startet am 25. März 2020. Zu beantragen sind die Gelder bei der NBank. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

  • bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen. Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind.

Mehr dazu auf der Seite der NBank und des Landes Niedersachsen.

NORDRHEIN-WESTFAHLEN

Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken. Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten sollen demnächst Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro erhalten.

  • 9.000 Euro für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern (Bundesleistung)
  • 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern (Bundesleistung)
  • 25.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern (Landesleistung)

Mehr dazu auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen.

RHEINLAND-PFALZ

Das Bundesland Rheinland-Pfalz bietet Sofort-Darlehen an, die jedoch alle zurückgezahlt werden müssen: Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

  • Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: 
    bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
  • Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
    bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
  • Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
    Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro.

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei. Anträge für den Bundes-Zuschuss können bei der Invstitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden. Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.

Mehr dazu auf der Seite des Wirtschaftsministeriums der Rheinland-Pfalz.

SAARLAND

30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Mehr dazu auf der Webseite des Landes Saarland.

SACHSEN

Der Freistaat unterstützt Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR mittels Soforthilfe-Darlehen. Diese müssen zurückgezahlt werden. Beantragt werden können diese über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Mehr dazu auf der Seite der SAB.

SACHSEN-ANHALT

Derzeit wird im Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt ein Soforthilfe-Programm erarbeitet – in Form von Zuschüssen für Selbstständige und kleine Unternehmen. Das Programm werde auf den Hilfen des Bundes basieren und auf die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts passgenau zugeschnitten sein, heißt es bislang dazu.

Mehr dazu auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt und des Wirtschaftsministeriums des Landes.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Während der Bund die geplante Zuschüsse für kleine Betriebe und Solo-Selbstständige sowie die wesentlichen Hilfen für mittelständische und große Betriebe finanzieren soll, will das Land sein Hilfspaket vor allem dafür nutzen, Förderlücken zu schließen und den Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebereich zu unterstützen.

So sollen die ursprünglich für Zuschüsse an Kleinbetriebe vorgesehenen 100 Millionen Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen.

Mehr dazu auf der Seite des Wirtschaftsministeriums des Landes  und auf der Seite der IB.SH Förderbank.

THÜRINGEN

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft.

Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf:

  • bis zu 5.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
  • 10.000 Euro (6 bis 10 Beschäftigte)
  • 20.000 Euro (11 bis 25 Beschäftigte)
  • 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte)

Das Soforthilfe-Zuschussprogramm des Bundes wird vorrangig eingesetzt.

Mehr dazu auf der Seite der Aufbaubank.

(Übersicht: Stand 25. März 2020)

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