Ratgeber

Corona-Infektion im Job kann Arbeitsunfall sein

Schriftzug „Arbeitsrecht“
Wer eine Unfallversicherung hat, kann eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall geltend machen. (Foto: © kwarner – stock.adobe.com)
Stecken sich Angestellte im Job mit dem Coronavirus an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Das bringt spezielle Leistungen mit sich. Doch je nach Beruf müssen zunächst Hürden genommen werden.
Dienstag, 14.09.2021, 08:29 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Hat sich ein Arbeitnehmer im Job mit dem Coronavirus infiziert, gilt das unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungen und zahlt bei Langzeitfolgen eine Verletztenrente. Im Todesfall unterstützt sie die Hinterbliebenen finanziell. Doch die Leistungen gibt es nicht automatisch. Manchmal hakt es schon am Arbeitgeber, der die Infektion beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen muss. Notfalls können Arbeitnehmer das aber auch selbst tun.

Auch milde Symptome melden

Voraussetzung sind erstmal ein positiver PCR-Test und mindestens leichte Symptome. Tipp: Eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz dem Unfallversicherungsträger auch bei mildem Verlauf melden, für den Fall, dass später Langzeitfolgen auftreten. Auch wer keine Symptome hat, sollte sich alles notieren und den Arbeitgeber bitten, die Infektion im sogenannten Verbandbuch festzuhalten. So kann die Infektion noch nachträglich gemeldet werden.

Ansteckung am Arbeitsplatz melden

Doch wie kann man nachweisen, dass man sich ausgerechnet im Job infiziert hat? Wer in Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege oder Labor arbeitet und unter Infektionsfolgen leidet, muss das nicht extra belegen. Hier kann eine Berufskrankheit anerkannt werden. Ein höheres Infektionsrisiko gilt von vornherein auch für andere Berufe wie Friseure oder Kosmetikerinnen. Es gilt dagegen nicht etwa für Lehrerinnen oder Kassierer. Diese und andere Berufsgruppen können jedoch zumindest einen Arbeitsunfall anzeigen. Dafür müssen sie genau darlegen, dass sie in ihrem Job engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Enger Kontakt, das heißt konkret: länger als zehn Minuten ohne Maske und unter 1,5 Meter Abstand. Oder es gab ein Gespräch ohne Maske und Mindestabstand. Oder man war länger als zehn Minuten gemeinsam in einem schlecht belüfteten Raum.

Drei Tage krankschreiben lassen

Alle solchen Kontakte aus den 14 Tagen vor dem eigenen positiven PCR-Test müssen aufgeführt werden. Wer allerdings auch im privaten Bereich Kontakt zu Infizierten hatte, dem wird ein Arbeitsunfall in der Regel nicht anerkannt. Außerdem wichtig: Bei Arbeitsunfällen müssen Betroffene mindestens drei Tage krankgeschrieben sein. Auch bei milden Symptomen ist somit ein Attest vom Arzt nötig.

(dpa/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Frau schaut nervös auf ihre Armbanduhr.
Ratgeber
Ratgeber

Arbeitsrecht: Was passiert, wenn Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit kommen?

Glatteis, Streiks und Staus: All das kann unter Umständen dazu führen, dass der Weg zur Arbeit zur Odyssee wird. Aber was gilt, wenn sich der Arbeitsbeginn durch bestimmte Widrigkeiten verzögert?
Küche Restaurant Brand am Herd
Ratgeber
Ratgeber

Achtung Arbeitsunfall: Was muss beachtet werden?

Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Ist der Arbeitnehmer unkonzentriert, kann es schnell einmal zu einem Arbeitsunfall kommen. Was gilt es dabei zu beachten?
Versammeltes Team
Ratgeber
Ratgeber

Wie gastgewerbliche Betriebe ihre Personalkosten optimieren können

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg eines Unternehmens. Doch Mitarbeiter kosten auch Geld und zu hohe Personalkosten können negative Auswirkungen auf den Betrieb haben – auch im Gastgewerbe. Worauf sollten Hoteliers und Gastronomen achten und was können sie tun, um die Personalkosten zu senken?
Geld wird übergeben.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Arbeitsfreie Feiertage und Entgeltzahlung: Was gilt? 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten ein Entgelt zu bezahlen. Bei bundesweiten Feiertagen ist die Regelung klar. Aber was sagt der Gesetzgeber bei landesgesetzlichen Feiertagen?
Büro Gespräch Bewerberin
Recruiting
Recruiting

Mit 5 Tipps zum attraktiven Arbeitgeber werden

Der Fachkräftemangel in Hotellerie und Gastgewerbe ist gravierend. Wenig Personal bedeutet in der Regel Überstunden, zunehmenden Stress und eine hohe Arbeitsbelastung. Das sorgt für Unmut in der Belegschaft. Wie kann man dem entgegenwirken?
Ein Bewerbungsgespräch. (Symbolbild)
Recruiting
Recruiting

Wie gewinnt man mit dem richtigen Marketing Mitarbeiter?

In Gastronomie und Hotellerie ist ein Wettbewerb um die besten Fachkräfte entbrannt: Was müssen Arbeitgeber tun, um als Sieger aus diesem Wettbewerb hervorzugehen?
In Bayern wurde die Isolationsplficht für Covid-Infizierte abgeschafft.
Coronaregeln
Coronaregeln

Keine Covid-Isolation mehr in vier Bundesländern

In einigen Bundesländern wurde jüngst die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Schutzmaßnahmen müssen aber weiterhin eingehalten werden. Gibt es Sonderregeln für das Gastgewerbe?
Mitarbeiter im Café
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Längere Kündigungsfristen im Gastgewerbe

Österreich passt zum 1. Oktober die Kündigungsfristen für Arbeiter an. Für Mitarbeiter der Hotellerie und Gastronomie verlängern sich die Fristen dadurch.
Chefin gibt dem Servicemitarbeiter im Feedbackgespräch Rückmeldung
Ratgeber
Ratgeber

Feedback geben – aber richtig

In der Personalführung spielt Feedback eine wichtige Rolle. Es ist jedoch nicht immer erwünscht. Ein paar einfach Regeln helfen, um das Gespräch für beide Seiten konstruktiv zu gestalten.