Kundenbindung und -marketing

Bewertungsportale: Chancen, Rechte, Risiken

Eine Hand hält ein Smartphone auf der mehrere Sterne-Bewertungen aufgerufen sind
Immer mehr Menschen informieren sich auf Online-Bewertungsportale über Arzte, Hotels, Restaurants, Handwerker, etc. (Foto: NicoElNino/fotolia)
Wer ein Hotel, Restaurant, Handwerker oder Arzt sucht, der vergleicht mögliche Angebote online auf Bewertungsportalen. Längst hat das Internet die Rolle des Ratgebers übernommen – und nicht alle Kommentare dort sind positiv. Wird es unfair, können sich Betroffene aber wehren.
Montag, 23.04.2018, 09:46 Uhr, Autor: Markus Jergler

Ob es um vegane Küche, einen kompetenten Kieferchirurgen oder einen Elektriker für die Wohnzimmerbeleuchtung geht: Im Internet gibt es fast für alles Sterne, Noten oder Kommentare. „Gemüse an Menge wie eine Suppeneinlage“, lautet zum Beispiel der Kommentar zu einem Thai-Imbiss, „für mich ist der Laden gestorben“. Glaubwürdigkeit wird vermittelt durch Einleitungen wie „Ich bin nicht eigentlich der Typ, der Beurteilungen schreibt“.

„Die Verbraucher haben ein sehr großes Vertrauen in die Bewertungen im Netz“, sagt Rebekka Weiß, Referentin für Datenschutz und Verbraucherrecht beim Branchenverband Bitkom in Berlin. Entsprechend große Macht genießt, wer solche Bewertungen schreibt. „Gerade wenn man nicht gut behandelt worden ist, kann man sich auf diese Weise rächen“, erklärt Laszlo Pota, Psychologischer Psychotherapeut. Die Anonymität sei dabei ein Schutzfaktor. Ohne ein direktes Gegenüber sind harsche Worte schnell in die Tasten gehämmert.

Kommunikation als Qualitätsfaktor
Manche Bewertungsportale bieten an, auf Kritik zu reagieren. Ein Restaurant kann damit, wie jeder andere Betrieb auch, zu negativen Bewertungen Stellung nehmen. So wie ein Orthopäde, der den Vorwurf eines Patienten, einen angeblichen Rippenbruch nicht erkannt zu haben, mit Verweis auf dessen erfolglose Schmerzensgeldklage kontert. Das geht schon in die richtige Richtung, wie Pota sagt: „Gut wäre, wenn man den Beschwerden nachgehen könnte und miteinander in Kontakt kommt.“

Was ist erlaubt und was nicht?
„Jemand, der im Wettbewerb steht, kann nicht erwarten, dass nur positive Meldungen über ihn verbreitet werden“, sagt der Medienanwalt Thorsten Feldmann aus Berlin. „Eine redliche Kritik muss er hinnehmen.“ Wenn das Hotelzimmer also viel zu spät fertig oder sehr schmutzig ist, dann darf der Gast dies auch online bemängeln. Ebenso darf er die Leistung als gut oder schlecht bewerten.

Nicht hinzunehmen ist dagegen sogenannte Schmähkritik. „Das ist eine Äußerung, wo jeder Sachbezug fehlt und es nur darum geht, den Gegner zu verletzen“, erklärt Feldmann. „Auch Unwahrheiten und Dinge, die sich nicht beweisen lassen, müssen nicht hingenommen werden.“ Wer zum Beispiel über Schimmel auf der Restauranttoilette motzt, muss im Zweifelsfall auch Belege haben. „Schreibt der Restaurantbesucher „Auf den Toiletten war es eklig“, ist das wiederum zulässig.“

Wie kann man sich gegen falsche Behauptungen wehren?
Die Betreiber von Bewertungsportale müssen Beschwerden von Ärzten oder Handwerkern nachgehen, wie Feldmann erklärt. „Er muss den Bewertenden anschreiben und versuchen zu hören, was der dazu sagt. Wenn der Beweis letztlich nicht geführt werden kann, dass die Behauptung wahr oder unwahr ist, dann gewinnt der Bewertete.“ Entsprechende Einträge müssten dann gelöscht werden. Bei einer unklaren Lage ist der Plattformbetreiber mit dem Löschen somit auf der sicheren Seite. Deshalb passiere das in vielen Fällen auch, erzählt Feldmann. Für Betroffene sei das aber trotzdem eine große Belastung, sagt Psychologe Pota: Für sie ist der Kampf gegen unfaire Bewertungen mit viel Aufwand verbunden – und manchmal sogar mit einer Gerichtsverhandlung.

Auch dem Bewerter droht in solchen Fällen aber eventuell mehr Ärger. Denn während für den Portalbetreiber die Sache mit dem Löschen erledigt ist, kann der Autor böswilliger Kommentare weiter haften. „Es gibt Straftatbestände wie die üble Nachrede oder die Verleumdung. Das kann einer strafrechtlichen Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft unterzogen werden, wenn es eine gewisse Grenze der Vehemenz überschreitet“, erklärt Medienanwalt Feldmann. Für Bewertete haben Negativkommentare Folgen, vor allem für Selbstständige – denn sie genießen im Zweifel weniger Schutz als Angestellte. „Das ist der Ruf, der auf dem Prüfstand steht, da kann ein massiver Imageschaden entstehen“, sagt Laszlo Pota. (dpa-tmn/MJ)

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