Alles über die Belegpflicht 2020
Die neue KassenSichV, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, verunsichert bereits jetzt schon Hoteliers und Gastronomen. Nicht zuletzt deswegen, weil der Staat damit dem Gastgewerbe das Leben nicht einfacher macht und stattdessen schärfste Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen angekündigt hat. Die neue, verschärfte Kassensicherungsverordnung beinhaltet auch die sogenannte Belegpflicht, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Was es damit genau auf sich hat und was man darüber wissen muss, lesen Sie hier in diesem kleinen Ratgeber:
Warum gibt es überhaupt neue Kassen- und Belegpflicht-Regelungen?
Nach Aussagen des Bundesrechnungshofes würden bisherige offene Ladenkassen derart manipuliert werden, dass dem Staat alljährlich mehrere Milliarden Euro durchs Netz gehen würden. Im Jahre 2016 wurde daher das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen. Die Möglichkeit der Steuerhinterziehung soll damit eingedämmt werden, die Kassenführung wird sich jedoch wesentlich komplizierter gestalten.
Was ist an den neuen Kassensystemen anders?
Die zukünftigen Kassensysteme weisen eine technische Sicherheitseinrichtung auf, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert ist. Mittels dieser Sicherheitseinrichtung hat das Finanzamt exakten Einblick in die Geschäftsvorgänge und soll somit Manipulationen bemerken und aufdecken können.
Und was hat es mit der Belegpflicht auf sich?
Gemeinsam mit der Kassensicherungsverordnung tritt am 1. Januar 2020 die „Belegpflicht“ in Kraft. Diese besagt, dass Hoteliers und Gastronomen sämtliche Geschäftsvorgänge elektronisch erfassen und dem Gast schließlich einen Kassenbeleg darüber überreichen müssen.
Welchen Sinn soll das haben?
Das Finanzamt geht davon aus, dass durch diese Belegpflicht nachträgliche Stornierungen verhindert werden können.
Gilt die Belegpflicht wirklich für alle?
Prinzipiell schon, doch können vom Finanzamt auch Ausnahmen genehmigt werden. Wer beispielsweise an einem Food Truck den ganzen Tag nichts anderes macht, als immer dieselben veganen Hot Dogs zu verkaufen, hat die Option, sich von der Belegpflicht befreien zu lassen. Im Einzelfall entscheiden die Finanzämter.
Muss der Beleg aus Papier sein?
Nein, dieser kann prinzipiell auch in einem digitalen Datenformat wie etwa PDF oder sogar per WhatsApp versendet werden.
Welche Angaben muss der Beleg zwingend enthalten?
Ab 2020 sind folgende Angaben auf den Belegen vorgeschrieben:
- Name und Adresse des Unternehmens
- Ausstellungsdatum des Belegs
- Zeitpunkt der Transaktion
- Menge der Artikel bzw. Dienstleistungen
- Umfang und Art der Leistung
- Transaktionsnummer
- Entgelt und Steuerbetrag sowie Gesamtsumme mit dem angewandten Steuersatz
- Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls