Wie Gastgeber die „Azubi-Prämie“ beantragen können
Da es die Corona-Krise zahlreichen Ausbildungsbetrieben erschwert, auch in Zukunft junge Menschen als Fachkräfte auszubilden, können Arbeitgeber nun die sogenannte „Ausbildungsprämie“ beantragen. Das Förderprogramm richtet sich dabei insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Laut Bundesagentur für Arbeit hat dieses folgende Punkte zum Ziel:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
Prämien von bis zu 3.000 Euro
Für diese Förderung kommen Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern in Frage, wobei der betreffende Ausbildungsberuf staatlich anerkannt sein muss. Die betreffenden Unternehmen haben dazu die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Zusätzlich zum Antrag wird dabei eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf benötigt. Die Prämie besteht dabei aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag, wobei es alternativ die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge gibt. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag. Die entsprechenden Formulare können hier heruntergeladen werden. (arbeitsagentur.de/TH)