Werben um ausländische Arbeitskräfte
Seit Anfang März gilt das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz. Dieses gilt für Ausländer, mit einem abgeschlossenen Studium oder einer qualifizierten Berufsausbildung, die entweder in Deutschland erworben wurde oder mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar ist. Ob die Fachkraft entsprechend qualifiziert ist, wird in einem Anerkennungsverfahren beurteilt. Zudem entfällt für qualifizierte Ausländer mit Arbeitsvertrag die Vorrangprüfung, mit der sichergestellt wird, dass es keinen geeigneten inländischen Bewerber gibt. Insgesamt verspricht sich die Bundesregierung einen Zuzug von bis zu 25.000 Arbeitern jährlich.
Ausbildungspartnerschaft mit Marokko
In Kooperation mit dem Goethe-Institut in Marokko werden derzeit 100 Marokkaner für eine Ausbildung in der Gastronomie in Deutschland sprachlich und kulturell fortgebildet. In sechs Monaten sollen die jungen Menschen fit für den deutschen Arbeitsmarkt sein. „Was sich die Leute mit diesem intensiven Programm antun, ist enorm“, sagte Institutsleiterin Susanne Baumgart. „Sie machen das nur, weil es hier in Marokko wirklich wenig Chancen für sie gibt.“ Die Jugendarbeitslosigkeit ist in den Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko hoch. Viele junge Menschen studieren, finden anschließend aber keine passende Stelle.
Neben der wichtigen sprachlichen Ausbildung gehe es vor allem auch darum, ein realistisches Bild von Deutschland und der Arbeit in der Gastronomie und dem Baugewerbe zu zeichnen. „Für manche ist das ein Traum, der zum Albtraum wird, wenn sie sich dann irgendwo alleine in der bayerischen Provinz wiederfinden“, sagte Baumgart. Immerhin: Von den mehr als 100 Teilnehmern aus einer ersten Pilotphase, die 2017 begonnen hatte, sind nach GIZ-Angaben noch drei Viertel in Ausbildung und legen bald ihre Abschlussprüfungen ab.