Neue Stammsaisonier-Regelung bringt Planungssicherheit
Zahlreiche Betriebe beschäftigen seit Jahren dieselben verlässlichen Saisoniers, welche häufig bereits zur Stammmannschaft zählen. Die Zahl der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ist jedoch beschränkt. Dies hat bei den Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunehmend zu Unsicherheit bei der Planung der jeweiligen Saisonen geführt, weil das AMS die Bewilligungen erst nach einer Arbeitsmarktprüfung in jedem Einzelfall (Ersatzkraftverfahren) erteilen darf. Im Vollzug war es für das Arbeitsmarktservice (AMS) zunehmend schwieriger, die begrenzten Plätze für die Stammkräfte zu reservieren. Auf Initiative von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsminister Martin Kocher hat der Ministerrat daher eine neue Stammsaisonier-Regelung beschlossen. Saisonarbeitskräfte können künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung erhalten, wenn diese unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:
- in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021)
- in zumindest drei Kalenderjahren
- im selben Wirtschaftszweig Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate
- im Rahmen von Kontingenten
- Stammsaisoniers müssen sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisoniers in der Branche zur Verfügung
„Die heimische Tourismus-Branche wie auch zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben mit massivem Mitarbeitermangel zu kämpfen, der durch die Coronakrise zusätzlich verstärkt wurde. Besonders zu den Saisonspitzen kann der Arbeitskräftebedarf nicht ausreichend abgedeckt werden. Mit der neuen Stammsaisonier-Regelung wirken wir dieser Entwicklung entgegen“, betont Köstinger. Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden und Anfang 2022 in Kraft treten.
(Bmlrt/NZ)