Minijob – maximale Not in der Krise
Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da sie nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Die Schließung von Restaurants, Bars, Kneipen, Hotels & Co. ist für diese Beschäftigungsgruppe eine persönliche Katastrophe – keine Arbeitsstunden oder gleich die Kündigung, das ist momentan das alltägliche Schicksal der unzähligen Minijobber im Gastgewerbe. Viele Gastronomen und Hoteliers, die derzeit ums Überleben kämpfen, haben dabei gar keine andere Wahl, als die Personalkosten für ihre 450-Euro-Aushilfen kurzerhand einzusparen.
Eine Wahl hätten sie dabei durchaus gehabt, schon als sie sich für das Beschäftigungsmodell „Minijob“ entschieden haben. Denn es gibt weitaus klügere Anstellungsformen, die eine bessere Absicherung der Mitarbeiter garantieren – und dem Unternehmer obendrein Kosten sparen.
Völlig zu Unrecht hält sich nämlich in der Gastro-Branche beharrlich der Irrglaube, dass der 450-Euro-Minijob für Aushilfen die günstigste Beschäftigungsform sei. Tatsächlich ist das die teuerste Form der Anstellung, nur ist sich dessen kaum jemand bewusst: Der Staat kassiert hohe Lohnnebenkosten praktisch ohne dafür Gegenleistungen zu erbringen – und genau das wird Minijobbern, die auf ihren monatlichen Zusatzverdienst angewiesen sind, nun zum Verhängnis.
450-Euro-Job ist ein schlechter Deal
Fakt ist: Fast 30 Prozent Pauschalabgaben – und damit sogar prozentual mehr als die Sozialabgaben bei einem Vollzeitjob ausmachen – muss der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale in Bochum abdrücken. Mit anderen Worten: Vater Staat kassiert an jedem 450-Euro-Minijob kräftig mit. Der Mitarbeiter erhält trotzdem keine laufenden Sozialleistungen und darf noch nicht einmal Werbungskosten absetzen – geschweige denn in der Krise Kurzarbeitergeld beziehen.
Dabei gibt es gerade für Aushilfen sehr attraktive Beschäftigungsalternativen mit Win-win für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nur einen Cent mehr als 450 Euro müsste ein Arbeitgeber beispielsweise monatlich lockermachen, um sich und seinem Arbeitnehmer die zahlreichen Vorteile des sogenannten Midijobs zu sichern. Dieser wurde von der Bundesregierung im Jahr 2003 als Bestandteil des Hartz-Konzeptes eingeführt, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer benachteiligt werden, die nur geringfügig mehr als in einem versicherungsfreien Minijob verdienen. In den Genuss von reduzierten Sozialabgabesätzen kommen demnach jene Teilzeitbeschäftigten, die regelmäßig zwischen 450,01 und 1.300,00 Euro verdienen.
Soziale Absicherung zu günstigen Konditionen
Arbeitgeber profitieren, verglichen mit dem 450-Euro-Minijob, von deutlich niedrigeren Sozialabgaben: Statt einer Pauschale von knapp 30 Prozent werden hier nur 21 Prozent fällig. Für den Arbeitnehmer bietet der Midijob eine besonders günstige Möglichkeit, für den Notfall vorzusorgen: Die Sozialbeiträge in der Gleitzone beginnen bei 11 Prozent und steigen mit dem anfallenden Lohn quasi »gleitend« auf 21 Prozent – was gerade im Niedrigverdienstbereich zu einem erhöhten Nettogehalt führt. Trotz der reduzierten Beitragszahlungen in die Sozialversicherungssysteme ist er aber vollständig über diese abgesichert – und zwar wirklich auch dann, wenn sein monatlicher Lohn nur einen Cent mehr als 450 Euro beträgt. Eine winzige Investition mit enorm großen Auswirkungen: Der Arbeitnehmer ist durch den Midijob rentenversichert, kranken- und pflegeversichert, hat Anspruch auf Krankengeld sowie auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Vor diesem Hintergrund ist die anhaltende Beliebtheit des 450-Euro-Jobs im Gastgewerbe kaum zu erklären. Meist ist es bloße Unwissenheit, die dazu führt, dass die scheinbar unkomplizierteste Alternative als Anstellungsart zum Einsatz kommt. Jetzt in der Krise werden für dieses Unwissen hauptsächlich die Minijobber bezahlen müssen – und es sind einmal mehr zu einem großen Teil schlecht ausgebildete oder alleinerziehende Frauen und Menschen aus benachteiligten Verhältnissen, die durch das Raster fallen, wenn die Politik große Rettungspakete schnürt. (DM)