Mehr Talente ansprechen mit der Assistierten Ausbildung
Nach der erfolgreichen Testphase seit dem Jahr 2015 wurde das Förderinstrument der Assistierten Ausbildung der Bundesagentur für Arbeit Ende letzten Jahres mit dem Förderprogramm Ausbildungsbegleitende Hilfen zusammengeführt und ist nun fest im Sozialgesetzbuch verankert. Mit dieser Maßnahme sollen schwierige Voraussetzungen überwunden werden, die junge Menschen daran hindern, eine Ausbildung anzutreten, fortzusetzen oder sie zu beenden. Die Hilfen richten sich dabei sowohl an die Auszubildenden selbst als auch an die Betriebe. Somit werden aus einer Hand vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten geboten.
Erschwerte Startbedingungen abbauen
Gerade Menschen mit Migrationshintergrund haben häufig erschwerte Startbedingungen, seien es fehlende Sprachkenntnisse oder schulische Wissensrückstände. Mit seinem Leitfaden zur Beschäftigung und Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten hat der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) bereits 2015 eine Grundlage für die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration erarbeitet. Mit dem Instrument AsA Flex wurde nun eine weitere Möglichkeit geschaffen, mehr Potenziale anzusprechen und dem starken Überhang an Ausbildungsplätzen zu begegnen. Der BdS freut sich und begrüßt es deswegen sehr, dass die Assistierte Ausbildung nun als ein festes Förderprogramm etabliert wurde: „Gerade die Systemgastronomie hat bewiesen, dass Menschen trotz erschwerter Startbedingungen sehr gut in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integriert werden und einen großen Beitrag zum Erfolg der Branche leisten können“, erklärt BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante. „Für den BdS ist es ein Schritt in die richtige Richtung, die Assistierte Ausbildung als festes Förderprogramm zu integrieren, um auch weiterhin Fachkräfte für die Systemgastronomie zu begeistern und zu gewinnen.“
(BdS/NZ)