Arbeitsrecht
Längere Kündigungsfristen im Gastgewerbe
Österreich passt zum 1. Oktober die Kündigungsfristen für Arbeiter an. Für Mitarbeiter der Hotellerie und Gastronomie verlängern sich die Fristen dadurch.
Ab 1. Oktober wird in Österreich die Kündigungsfrist von Arbeitern an die für Angestellte angepasst. Für Mitarbeiter der Gastronomie und Hotellerie bedeutet das eine Verlängerung von zwei auf mindestens sechs Wochen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet. Je mehr Dienstjahre ein Arbeitnehmer hat, umso länger wird die Frist. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis erhöht sich die Kündigungsfrist von zwei auf vier Wochen. Stichtag für die Kündigung ist künftig der Montasletzte.
(orf/NZ)