Ratgeber

Kündigen – aber wie?

Mann zerreißt Arbeitsvertrag
Führungskräfte im Gastgewerbe sollten auf Kündigungsgespräche mit ihren Mitarbeitern optimal vorbereitet sein. (© Seamartini Graphics / fotolia)
Jede Führungskraft in der Gastronomie und Hotellerie steht einmal vor der unangenehmen Aufgabe, einen Mitarbeiter zu entlassen. Beim Kündigungsgespräch gilt es für beide Seiten, einen kühlen Kopf zu bewahren – HOGAPAGE Today erklärt Ihnen, wie das am besten geht.
Mittwoch, 01.03.2017, 10:26 Uhr, Autor: Felix Lauther

Es ist die unbeliebte Aufgabe von Führungskräften in der Hotellerie und Gastronomie: einen Mitarbeiter kündigen. Das Gespräch kann schnell zum Drama werden. Damit solche „Trennungsgespräche“ fair und sachlich ablaufen, gilt es einige Tipps zu beachten:

Worauf müssen Sie bei einer Kündigung achten?

  • Egal, welche Gründe für die Kündigung vorliegen, das Selbstwertgefühl Ihres Mitarbeiters sollte stets gewahrt bleiben.
  • Trotz der Kündigung sollten die anderen, verbleibenden Mitarbeiter nicht demotiviert werden
  • Vermeiden Sie durch die Kündigung einen dauerhaften Schaden für Ihren Betrieb

Wie bereiten Sie sich am besten auf die Kündigung vor?

Wer als Gastronom oder Hotelier den unangenehmen Schritt zur Kündigung geht, der muss auf die Situation im Kündigungsgespräch gut vorbereitet sein. Dieses Drehbuch sollten Führungskräfte daher gut im Kopf haben:

  • Welche Kriterien führen dazu, dass eine Kündigung ausgesprochen wird?
  • Zu welchem Zeitpunkt wird die Kündigung ausgesprochen?
  • Wann und wie wird vom Unternehmen aus gekündigt?
  • Wer ist für das Kündigungs- und Trennungsgespräche zuständig?
  • Wie wird der verbleibende Mitarbeiterstamm über die Kündigung informiert?
  • Wie begründen Sie die Kündigung des Mitarbeiters ihrem verbleibenden Personal?
  • Wie können Trennungsprozesse zukünftig optimiert werden?
  • Wie verhalten Sie sich im Kündigungsgespräch?

Es ist wichtig und zeigt den Respekt gegenüber dem zu kündigenden Mitarbeiter, wenn das Trennungsgespräch von Ihnen als Führungskraft geführt und nicht delegiert wird.

Im Vorfeld des Gesprächs sollten sich Chefs überlegen:

  • Teile ich in dem Gespräch dem Mitarbeiter nur die Kündigung mit und setze ich mich mit ihm anschließend nochmals zusammen, um zu vereinbaren, wie die Trennung gestaltet wird?
  • Soll das Kündigungs- und Trennungsgespräch zum selben Zeitpunkt stattfinden?

Planen Sie Ihre Kündigungsgespräche richtig!
Für das Kündigungsgespräch sollten sich Gastronomen und Hoteliers über einige Aspekte im Klaren sein:

  • Welcher Persönlichkeit sitzen Sie gegenüber?
  • Wie wird die voraussichtliche Reaktion Ihres Mitarbeiters ausfallen?
  • Rechnet Ihr Mitarbeiter bereits mit der Kündigung oder wird seine Reaktion sehr überraschend sein?
  • Fällt Ihr Mitarbeiter nach Aussprache der Kündigung aus allen Wolken, sollten Sie das Trennungsgespräch mit einem bestimmten zeitlichen Abstand nachholen, sobald sich der Schock Ihres Angestellten über die Kündigung gelegt hat.

Wie gehen Führungskräfte bei einem Trennungsgespräch vor?
Wichtigste Regel: Reden Sie nicht um den heißen Brei herum! Oft wollen Führungskräfte das unangenehme Kündigungsgespräch möglichst schnell über die Bühne bringen. Die Folge: Ihr Mitarbeiter ist mit dem lapidaren Satz „Sie sind entlassen“ vor den Kopf gestoßen und erst einmal ratlos. Überlegen Sie sich eine angemessene Gesprächseröffnung. Beginnen Sie das Gespräch nicht mit oberflächlichen Lustlos-Fakten über die schlechte allgemeine Wirtschaftslage. Das ist eine zusätzliche Qual für Ihren Mitarbeiter, der angespannt Ihnen gegenüber sitzt, da er sich den Ausgang des Gesprächs dann bereits zusammenreimen kann. Leiten Sie das Gespräch kurz ein und

„Wie Sie wissen, hat sich unser Geschäftsergebnis halbiert. Deshalb musste wir als Unternehmensführung einige Sparmaßnahmen beschließen. Dazu zählen fünf betriebsbedingte Kündigungen in unserem Bereich. Die betroffenen Mitarbeiter wurden anhand folgender Kriterien ausgewählt… Sie, Herr/Frau …, zählen leider zu den Betroffenen. Wir werden das Arbeitsverhältnis mit Ihnen zum 1.4. beenden.“

Vorbereitung auf die Reaktion des Mitarbeiters
Wer gekündigt wird, reagiert meistens geschockt, manchmal auch gelassen oder sogar wütend. Respektieren Sie die Emotionen Ihres Mitarbeiters. Äußern Sie hierfür bis zu einem gewissen Grad auch Verständnis. Beleidigungen oder unqualifizierte Äußerungen gehören natürlich nicht dazu. Geben Sie dem Gekündigten Zeit, seine Emotionen wieder in den Griff zu bekommen. Gelingt dies nicht, sollten Chefs die Modalitäten der Trennung auf einen späteren Zeitpunkt vertagen. Schließen Sie das Kündigungsgespräch mit folgenden Worten: „Herr/Frau Mustermann, sicher müssen Sie den Schock erst verdauen. Was halten Sie davon, wenn wir uns übermorgen nochmals zusammensetzen und darüber reden ….“

Wie sollten Mitarbeiter bei einer Kündigung reagieren?
Eine Kündigung auszusprechen ist hart, eine Kündigung einstecken zu müssen, noch härter. Auch Mitarbeiter, die in der Gastro entlassen werden, sollten bei der Kündigung vom Chef nicht überreagieren und ein paar Regeln beachten – die gelten auch, wenn sie selbst aktiv werden und kündigen:

  • Bleiben Sie im Gespräch ruhig und versuchen Sie die (sachlich-fachlichen) Gründe für Ihre Entlassung nachzuvollziehen.
  • Fragen Sie gezielt nach Punkten in den Ausführungen des Chefs, die Sie nicht verstanden haben.
  • Zweifeln Sie an der Argumentation oder halten Sie die Kündigung für nicht gerechtfertigt, dann können Sie diese durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Wollen Sie daraufhin eine Kündigungsschutzklage einreichen, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung zu wehren.
  • Wer selbst kündigt, sollte dies immer schriftlich und per Einschreiben mit frankiertem Rückumschlag tun. Eine höfliche Grußformel sowie standardisierte Formulierungen wie „kündige ich hiermit fristgerecht zum…“, „bedanke ich mich für die Zusammenarbeit“ und „bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis“ sollten im Kündigungsschreiben nicht fehlen.
  • Beachten Sie Ihre Kündigungsfrist: Diese ist, sofern dies nicht abweichend im Arbeitsvertrag geregelt ist, gesetzlich auf drei Monate festgelegt. Wurde Ihnen in der Probezeit gekündigt oder kündigen Sie selbst, wird das Arbeitsverhältnis in der Regel 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beiderseitig aufgelöst.
  • Sie haben ein Recht auf ein (Zwischen-)Zeugnis. Nach der Kündigung bleiben Ihnen in der Regel drei Monate Zeit, um sich zu bewerben. Brauchen Sie hierfür ein Zwischenzeugnis, muss Ihnen der Arbeitgeber dieses ausstellen.
  • Unmittelbar und spätestens drei Tage nach der Kündigung sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Vermeiden Sie unnötige Wartezeit: Eine telefonische Meldung reicht, wenn man einen Termin vereinbart und erst dann persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheint. Verspätete Meldungen führen zu Sperrzeiten, in denen die Agentur keine Leistungen zahlt.
  • Die Gastro-Welt ist manchmal ein Dorf  – daher gilt eine besonders wichtige Regel beim Abschied aus dem Betrieb: Seien Sie höflich und freundlich. Sie beweisen Größe, wenn Sie trotz aller Vorkommnisse einen sauberen Abgang haben. Wer mit Wut im Bauch und schimpfend den Dienst quittiert, riskiert einen bösen Flurfunk, der sich in der Branche schnell herumsprechen kann.

(FL)

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