Arbeitswelt

Flüchtlinge: durch Arbeitspflicht zur Anstellung

Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreis wenige Tage vor der Landratswahl am 14. Januar
Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreis zeichnet verantwortlich für die Flüchtlinge der Region. (Foto: © picture alliance/dpa/Martin Schutt)
In Deutschland gibt es eine breite Masse an Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere Flüchtlinge. Im Saale-Orla-Kreis endet jetzt ein Versuch, mittels Arbeitspflicht diese dem Markt schneller zuzuführen.  
Dienstag, 13.08.2024, 09:00 Uhr, Autor: Christine Hintersdorf

Deutschland nimmt täglich zahlreiche Flüchtlinge auf. Diese stehen dem Arbeitsmarkt aber lange Zeit nicht zur Verfügung. Durch ein frühes heranführen an diesen, könnte sich jedoch die angespannte Personallage hierzulande ein wenig entspannen. Gerade auch für die Hotellerie und Gastronomie wäre es möglich, auf diese Weise langfristig neue Mitarbeiter zu gewinnen. 

Arbeitspflicht für Flüchtlinge

Eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge in einem Kreis in Ostthüringen hatte bundesweit für Aufsehen und Kritik gesorgt. Nach über einem halben Jahr zieht der Saale-Orla-Kreis Bilanz.

Die Arbeitspflicht für Flüchtlinge bringt aus Sicht des Saale-Orla-Kreises vermehrt Menschen in den regulären Arbeitsmarkt. Seit Anfang des Jahres seien etwa 100 Flüchtlinge im Kreis zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet worden, sagte ein Landkreissprecher. Etwa 20 von ihnen hätten inzwischen eine Anstellung gefunden. Das sei eines der Ziele der Maßnahme, so der Sprecher. 

Sieben Menschen hätten sich aber auch trotz mehrfach vorgelegter Angebote geweigert, eine gemeinnützige Arbeit anzunehmen. Ihnen seien die Sozialleistungen gekürzt worden. Einzelne hätten in der Folge auch den Saale-Orla-Kreis verlassen oder seien untergetaucht. 

Rund 150 Menschen für gemeinnützige Arbeit

Insgesamt komme etwa die Hälfte der 300 volljährigen Flüchtlinge in dem Kreis für den Arbeitseinsatz infrage. Ausschlusskriterien seien
Sprach- oder Integrationskurse, reguläre Jobs oder psychische und physische Einschränkungen. Für die Zuweisungen seien die Einschätzungen von Sozialarbeitern nötig. Außerdem sei eine gute Erreichbarkeit der Einsatzstelle wichtig. 

In dem Kreis gilt seit Jahresbeginn eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge. Sie sollen für gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden und dafür neben ihren Sozialleistungen 80 Cent pro Stunde bekommen.

Hintergrund ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Einführung der Maßnahme hatte ein bundesweites Echo ausgelöst. Es gab deutliche Kritik von Flüchtlingsvertretern und Vertretern der rot-rot-grünen Regierungskoalition in Erfurt. 

Einführung in den Arbeitsmarkt

Zu Beginn der Arbeitspflicht hätten die meisten Menschen noch innerhalb ihrer Einrichtung gearbeitet, hieß es vom Landratsamt. Das sei leichter zu organisieren gewesen. Sie mähten dort unter anderem den Rasen oder putzten die Gemeinschaftsbereiche.

Seit dem Frühjahr würden aber auch immer mehr Menschen extern eingesetzt, etwa bei Sportvereinen, Städten und Gemeinden oder der Tafel. „In fast allen Fällen handelt es sich dabei um Arbeiten, die sonst mangels personeller Möglichkeiten liegen bleiben oder erst deutlich später durchgeführt werden würden.“

(dpa/CHHI)

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