Fachkräftemangel bekämpfen: Neue Regelung für Arbeitnehmer ohne formale Ausbildung
Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen erstmals einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Qualifikationen erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.
„So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance“, erklärte die FDP-Politikerin. Nun entscheiden Bundestag und Bundesrat über das Vorhaben.
An wen richtet sich das Verfahren?
Das neue Verfahren zur Feststellung der beruflichen Fähigkeiten richtet sich an Personen, die zwar keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem jeweiligen Beruf gearbeitet haben.
Das gilt auch für berufliche Kompetenzen, die in Behindertenwerkstätten erworben wurden. Das sogenannte Feststellungsverfahren soll von den gleichen Gremien durchgeführt werden, die sonst am Ende einer Ausbildung die Prüfungen vornehmen.
(dpa/CHHI)