Personalie

DRV-Präsident strebt keine weitere Amtszeit an

Norbert Fiebig
Norbert Fiebig wird im Oktober nicht mehr als DRV-Präsident kandidieren. (Foto: © DRV / Wyrwa)
Seit Juni 2014 bekleidet Norbert Fiebig das Präsidenten-Amt im Deutschen Reiseverband (DRV). Bei den Neuwahlen zu Präsidium und Vorstand im Oktober will er nun jedoch nicht mehr antreten.
Dienstag, 01.04.2025, 14:46 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

„Ich werde nicht erneut als DRV-Präsident kandidieren“, verkündet Norbert Fiebig, amtierender Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). „Wir haben uns in den vergangenen elf Jahren im In- und Ausland konsequent für die vielfältigen Interessen der Reisewirtschaft eingesetzt und als DRV in der Politik vieles auf den Weg gebracht und erreicht. Damit haben wir die zahlreichen Herausforderungen der letzten Jahre gut bewältigen können und auch die Sichtbarkeit der deutschen Reisewirtschaft insgesamt erkennbar erhöht. Damit ist eine gute Basis für eine fortgesetzt erfolgreiche Verbandsarbeit des DRV in den kommenden Jahren gelegt.“

DRV-Vorstandswahlen finden im Oktober 2025 statt

In diesem Jahr finden turnusgemäß die Wahlen zu Präsidium und Vorstand im DRV im Rahmen des Hauptstadtkongresses am 10. Oktober statt. Rechtzeitig vor dem Wahltermin ruft der DRV zu Kandidaturen auf. 

Die Kandidaturen für die einzelnen Positionen im DRV-Vorstand müssen spätestens vier Wochen vor dem Wahltermin feststehen. Davon unabhängig ist es jederzeit möglich, bei den Mitgliedern des DRV-Vorstands respektive des Präsidiums oder in der DRV-Geschäftsstelle eine Kandidatur zu erklären.

Auch Nicht-DRV-Mitglieder können für Präsidentenamt kandidieren

Im Rahmen der Mitgliederversammlung anlässlich der DRV-Jahrestagung 2025 in Málaga wurde heute eine Satzungsänderung beschlossen. Diese eröffnet auch Nicht-DRV-Mitgliedern die Möglichkeit, für das Präsidentenamt oder die Position des Finanzvorstands zu kandidieren.

Voraussetzung für eine Kandidatur ist, dass die Kandidaten von einem Mitgliedsunternehmen für das Amt vorgeschlagen werden. Die Vorstandstätigkeit der weiteren Vorstände im DRV bleibt unverändert an eine Tätigkeit in einem DRV-Mitgliedsunternehmen gebunden. 

(DRV/SAKL)

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