Steuerliche Entlastung für betriebliche Ausbildung
Ziel der Initiative ist es, die betriebliche Ausbildung durch eine steuerliche Entlastung attraktiver zu machen. „Wenn die Initiative Bayerns Gesetz wird, haben sofort alle Auszubildenden mehr Netto vom Brutto“, erklärt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern.
„Der Vorstoß hierzu kam von uns, denn das Anwerben von Auszubildenden ist zwischenzeitlich ohnehin ein großes Problem. Hinzu kommt jedoch speziell in unserer Branche, dass Azubis bei ihrem Arbeitgeber teilweise auch ihre Mahlzeiten einnehmen. Zugleich wohnen viele im Betrieb bzw. in einer speziellen Mitarbeiterunterkunft. Dies ist sehr verbreitet, da sie insbesondere im ländlichen Raum nach Dienstschluss sonst oftmals nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln heimkommen“, so Geppert weiter.
Dies bringt Nachteile mit sich, denn die an Arbeitnehmer abgegebenen Mahlzeiten sind zwingend ein als Arbeitslohn zu versteuernder Sachbezug. Dies gilt ebenfalls für Unterkünfte, die Auszubildenden oder Mitarbeitern verbilligt oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Marktpreis für derartige Verpflegung und Unterkunft wird von der Sozialversicherungsentgeldverordnung geregelt. Diese setzt für verschiedene Sachbezüge pauschale Sachbezugswerte fest, die in Bezug auf die Verbraucherpreisentwicklung jedes Jahr neu angepasst werden.
Durch die Initiative würde „Auszubildende steuerlich entlastet und insbesondere die duale Ausbildung attraktiver gemacht werden.“ Die Beschränkung auf Auszubildende würde gleichzeitig dafür sorgen, dass die Verminderung von Steuereinnahmen nicht zu groß werden. „Ich denke, dass bei der entscheidenden Abstimmung im Gesetzgebungsverfahren keine Partei gegen die Förderung von Auszubildenden sein kann. Unser Dank gilt auch der IHK, die uns bei unserem Vorstoß zu jeder Zeit unterstützt hat“, so Geppert. (MJ)