NGG fordert bessere Konditionen für Gastronomie-Anfänger
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Sachsen fordert bessere Bedingungen für Berufseinsteiger in der Branche. Überdurchschnittlich oft würden Auszubildende in ihrem ersten Job nach der Lehre nur befristet übernommen. Die Gewerkschaft bezieht sich dabei auf Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Wer nach der Ausbildung nur einen Vertrag auf Zeit anbietet, der muss sich nicht wundern, dass sich Schulabgänger woanders umsehen“, kritisierte erst vor kurzem der Geschäftsführer der NGG-Region Dresden-Chemnitz, Volkmar Heinrich. Laut dem IAB war 2017 bundesweit rund jede zweite Übernahme (54 Prozent) von Azubis in der Nahrungs- und Genussmittelbranche befristet – das liegt über dem branchenübergreifenden Schnitt (42 Prozent). Bei den Neueinstellungen insgesamt seien sogar fast drei von vier (73 Prozent) Jobs in dem Bereich befristet – über alle Branchen hinweg seien es 44 Prozent.
„Klare Karriereperspektiven statt Zitter-Verträge“ (NGG)
Michaela Rosenberger, Vorsitzende der NGG, spricht von einer „Unternehmer-Unsitte“: Es könne nicht sein, dass Betriebe trotz Hochkonjunktur in vielen Branchen so stark auf Befristungen setzten.„Wer als Job-Starter eine Familie gründen oder einen Kredit für die Wohnungseinrichtung bekommen will, der braucht einen sicheren Arbeitsplatz und keinen Zitter-Vertrag“, so Rosenberger. Spezialisten von morgen gewinne man nur mit guten Löhnen, attraktiven Arbeitsbedingungen und klaren Karriereperspektiven. Befristungen sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein. Darüber hinaus fordert die NGG eine Aufwertung der Berufsausbildung. „Es sollte auch mit dem Gesellenbrief möglich sein, an der Hochschule zu studieren“, sagt Rosenberger. Bisher gibt es die Hochschulreife nur mit dem Abitur. „Viele Branchen wandeln sich mit der Digitalisierung rasant. Das bringt ganz neue Anforderungen an Fachkräfte. Ein Studium nach der Lehre kann enorm helfen, sich für die Wirtschaft 4.0 zu wappnen.“
„Befristung stellt keine Bedrohung dar, sondern dient als Ergänzung“ (DEHOGA)
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sieht die Sachlage dagegen etwas anders. So hat dieser kürzlich in einer Informationsbroschüre erläutert: „Die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen, stellt für Unternehmen ein unverzichtbares Instrument dar, um ihre Beschäftigung an betriebliche Notwendigkeiten, sich ändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder vorübergehende Teilzeit oder Elternzeit von Kollegen anzupassen. Befristung stellt keine Bedrohung für Normalarbeitsplätze dar, sondern dient als Ergänzung.“ Drei Viertel der befristet Beschäftigten in der Privatwirtschaft würden dem DEHOGA zufolge nach Ablauf der Befristung ohnehin übernommen. Zusammenfassend fordert der DEHOGA: „Befristungen müssen einfach und rechtssicher bleiben. Das Abschneiden von Befristungsmöglichkeiten ist beschäftigungsfeindlich und bremst die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt.“
P.S.: Auf der HOGAPAGE-Jobbörse finden sich zahlreiche spannende Ausbildungsstellen (lsn/ngg.net/TH)