Viel Aufwand wenig Nutzen

Kritik an Stellenmeldepflicht

Kellnerin beim Service
Das Gastgewerbe hat auch in der Schweiz eine vergleichsweise hohe Fluktuation unter den Mitarbeitern, was die Betriebe oft vor große Herausforderungen stellt. (© GastroSuisse)
Seit Einführung der Stellenmeldepflicht müssen in der Schweiz die meisten offenen gastgewerblichen Stellen dem RAV gemeldet werden. Doch das System kämpft offensichtlich mit Problemen.
Donnerstag, 04.10.2018, 10:15 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht trifft bei Schweizer Gastronomen auf wenig Gegenliebe, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Die Befragten kritisieren den hohen Aufwand für Unternehmen sowie die Qualität der vom RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren) zugestellten Dossiers. Zudem ergab die Untersuchung, dass sich die RAV nicht an die gesetzlich vorgegebenen Fristen halten würden. Das Gastgewerbe als personalintensive Branche mit mehr als 200.000 Mitarbeitern ist aber in besonderem Maße auf eine praktikable Umsetzung der Stellenmeldepflicht angewiesen.

Die Erfahrungen der Mitglieder von GastroSuisse, die diese Umfrage lanciert haben, fallen durchzogen aus: 57,8 Prozent sind mit den Leistungen der RAV mäßig bis gar nicht zufrieden. Sie kritisieren den großen Aufwand und die geringe Erfolgsquote. Zugesandte Dossiers würden oftmals nicht zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Weit über die Hälfte der von den RAV zugestellten Dossiers (54,8 %) waren nicht geeignet. Das RAV konnte gerade einmal jede 7. bis 8. gemeldete Stelle besetzen (13,7 %). Die Dossierqualität ließe sich durch eine verfeinerte Berufsnomenklatur verbessern. Die Berufsart „Küchenpersonal“ etwa beinhalte fälschlicherweise Fach- und Hilfspersonal. „Bei ausgebildeten Köchen besteht ein ernsthafter Fachkräftemangel. Trotzdem müssen offene Stellen gemeldet werden. Wo sind all die arbeitslosen Köche, wenn auch das RAV keine passenden Dossiers zustellen kann?“, fragt sich Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg.

Viel zu lange Wartezeiten
Ebenfalls ungenügend seien die zum Teil sehr langen Wartezeiten beim Rekrutierungsprozess. So habe nur ein Betrieb umgehend eine Eingangsbestätigung vom RAV erhalten (0,6 %). Genau das aber fordert GastroSuisse, um die Wartezeiten zu verkürzen. Denn erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die fünftägige Sperrfrist zu laufen, in welcher die Arbeitgeber die Stelle nicht öffentlich ausschreiben dürfen. Auch die Dauer zwischen der Eingangsbestätigung und Zustellung der Dossiers sei deutlich zu lang: 43,4 Prozent der Betriebe mussten 4 Tage oder länger warten, womit die gesetzliche Frist von 3 Tagen überschritten wurde. Insgesamt musste ein Drittel der befragten Betriebe (33,3 %), die schlussendlich ein Dossier erhalten haben, ab dem Zeitpunkt der Stellenmeldung acht Tage oder länger warten. Bei 8,3 Prozent dauerte es sogar länger als 14 Tage. (CK)

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