DigiScheck für Lehrlinge
„Digitalisierung, Green-Tech und Energieeffizienz sind wesentliche Inhalte, die in den Lehrberufen von heute ihren fixen Platz haben. Nun erhalten Lehrlinge mit dem DigiScheck die Möglichkeit auf eine neue Bildungsförderung, um sich in den kommenden Wochen und Monaten zielgerichtet mit genau diesen Themen auseinanderzusetzen beziehungsweise Ausbildungsinhalte zu festigen“, erklärt Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Von dieser Förderung profitieren nicht nur unsere Lehrlinge, sondern auch die heimischen Betriebe, weil die Ausbildung am Puls der Zeit erfolgt und unsere jungen Fachkräfte während Corona die Möglichkeit haben, sich zusätzliche Ausbildungsinhalte anzueignen.“
DigiScheck kann ab sofort beantragt werden
Die neue Fördermaßnahme wird von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt und ist ab sofort zu beantragen. Konkret gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen – etwa in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz. Einen genauen Überblick über die förderbaren Kurse erhalten Interessierte beim Bildungsanbieter oder bei Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Förderung von bis zu drei Kursen
Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben. Der Lehrling stellt selber den Antrag, die Vorfinanzierung durch Dritte, zum Beispiel Bildungsanbieter, ist möglich. Gefördert werden 100 Prozent der Kosten für genehmigte Kurse bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kurs. Bis zu 3 Kurse je Lehrling sind pro Kalenderjahr möglich. Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31.Dezember 2022 stattfinden. Kurse, die vor dem Jahr 2021 begonnen haben oder nach dem Jahr 2022 enden, werden nicht gefördert.
Bei Antragstellung ist zudem eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 Prozent der Kursdauer notwendig. Die Rechnung und eine Zahlungsbestätigung zum Nachweis der Bezahlung des Kurses ist beizulegen.
Zahlungen durch andere Personen aus dem Umfeld des Lehrlings an den Kursanbieter sind selbstverständlich möglich. In diesem Fall kann der Lehrling den IBAN der (auch juristischen) Person angeben, die tatsächlich die Kurskosten beglichen hat.
(WKÖ/NZ)