Tarifbindung aus Überzeugung
von Andrea BeleganteDas Anfang des Jahres von der SPD vorgestellte »Sozialstaatskonzept 2025« thematisiert in Kapitel 1 unter anderem die Tarifbindung, für deren konstanten Ausbau sich der BdS bereits seit vielen Jahren erfolgreich einsetzt. Wir teilen die im Konzeptpapier genannte Überzeugung, dass Deutschland und der Arbeitsmarkt nur erfolgreich sein können, wenn die Interessen auf Augenhöhe verhandelt werden.
Eine ebenfalls wichtige Stütze des Konzepts stellt die Sozialpartnerschaft dar: Den Wert der Arbeit stärken – mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung. Auch hier agieren wir auf der Höhe der Zeit: Fast alle Mitgliedsunternehmen konzentrieren ihr soziales Engagement auf das direkte Umfeld ihres Standorts. Damit tragen wir unmittelbar und nachhaltig zur Stärkung der Gesellschaft bei.
Wir sind die Branche der Chancen. Wir geben auch Geringqualifizierten und Menschen mit noch wenig vorhandenen Sprachkenntnissen einen Berufseinstieg sowie realistische Karrierechancen.
Wir sind verantwortungsvoller Sozialpartner und setzen uns für faire Bedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Aus unserer Sicht bieten etablierte, bereits auf die Anforderungen des Wirtschaftszweigs zugeschnittene Tarifverträge die besten Voraussetzungen für einheitliche Wettbewerbsbedingungen mit klaren und transparenten Spielregeln. Wir sind für 120.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuverlässige Arbeitgeber, die eine planbare Zukunft ermöglichen.
Wir lehnen pauschale Lösungen, wie im Falle einer politisch motivierten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, ab. Pauschale Lösungen können nie zielführend sein. Bislang wurden rund 4.500 Menschen mit Fluchthintergrund von den BdS-Mitgliedern in ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis integriert.
Damit gehen wir in der Wirtschaft mit gutem Beispiel voran.
Als Arbeitgeberverband zeigen wir unser Verantwortungsbewusstsein kontinuierlich in unserem gelebten Austausch mit unserem Sozialpartner, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Langfristige Planbarkeit, Beständigkeit sowie ein Mindestmaß an unternehmerischer Flexibilität, vor allen Dingen bei Themen wie der Einschränkung sachgrundloser Befristung oder auch diverser Dokumentationspflichten, ist für unsere zumeist mittelständischen Mitglieder von elementarer Bedeutung … im Übrigen damit auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Tarifbindung ist und bleibt das zentrale Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Alleinstellungsmerkmal unserer Verbandsarbeit. Und: Unser Erfolg gibt uns Recht!