Geplante Verpackungsvorgaben belasten die Systemgastronomie
KLARTEXT GESPROCHEN MIT MARKUS SUCHERT
von Markus SuchertDie umfassenden Änderungen auf nationaler und EU-Ebene im Bereich der Verpackungen stellen einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Systemgastronomieunternehmen sowie der Restaurantabläufe dar.
Geplantes Verbot auch für Einzelportionsverpackungen aus Kunststoff
Bereits seit 2022 wird auf europäischer Ebene über eine EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) verhandelt. Mit der Verordnung sollen Verpackungsabfälle vermieden und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gefördert werden. Die Verhandlungsführer von Europäischem Rat und Parlament haben sich am 4. März 2024 auf ein Verbot von Einzelportionsverpackungen aus Kunststoff (z. B. Würzmittel oder Soßen) sowie von Einwegverpackungen aus Kunststoff für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants befüllt und verzehrt werden, verständigt. Die Einigung muss noch von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament formell angenommen werden und wird aller Voraussicht erst Ende 2025 bzw. Anfang 2026 gelten. Im Vergleich zu den ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen materialübergreifenden Verboten von Einwegverpackungen konnten für die Systemgastronomie einige Erleichterungen erzielt werden, da sich die Verbote von Einwegverpackungen auf Kunststoffverpackungen beschränken und Papier- sowie Verbundverpackungen ausgenommen sind.
Ausweitung der geltenden Mehrwegangebotspflicht
Auf nationaler Ebene hat unterdessen das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium Eckpunkte einer Novelle des Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Geplant sind dabei eine Ausweitung der geltenden Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke to go auf alle Materialien sowie ein generelles Verbot von Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr. Dieses Verbot von Einwegverpackungen aller Art beim Vor-Ort-Verzehr würde dementsprechend weit über die PPWR hinausgehen.
Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Hygiene wurden nicht beachtet
Die geplanten Neuregelungen bedeuten nicht nur einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit unserer Mitgliedsunternehmen, sondern werfen vor allem auch die Frage nach ihrer praktischen Umsetzung auf. So wurden beispielsweise Aspekte der Lebensmittelsicherheit und Hygiene nicht berücksichtigt. Zudem würde eine vollständige Umstellung auf Mehrwegalternativen erhebliche logistische, organisatorische und finanzielle Herausforderungen für die Unternehmen in der Systemgastronomie bedeuten, was auch die Komplexität der Abläufe in Restaurants deutlich erhöhen würde.
Systemgastronomie nimmt das Thema Nachhaltigkeit ernst
Das Thema Nachhaltigkeit ist von herausragender Bedeutung für unsere Mitgliedsunternehmen und sie beschäftigen sich seit geraumer Zeit intensiv mit kreativen Ideen und Lösungen. Dabei liegt der Fokus darauf, Verpackungsmaterial effektiver einzusetzen und Verpackungsmüll bestmöglich zu vermeiden. Verpackungen werden ständig daraufhin überprüft, wie sie umweltschonend hergestellt werden können und wo Material eingespart werden kann. Viele unserer Mitgliedsunternehmen haben bereits vor Einführung der gesetzlichen Pflicht Mehrwegalternativen angeboten. Einige Unternehmen haben eigene Mehrwegpfandsysteme entwickelt, während andere auf die Dienstleistungen externer Anbieter und Mehrwegpoolsysteme zurückgreifen.
Für die Unternehmen der Systemgastronomie ist grundsätzlich wichtig, dass gesetzliche Vorgaben im Bereich der Verpackungen in der Praxis auch wirklich umsetzbar sind, ohne ihre Wirtschaftlichkeit zu gefährden. Der BdS wird daher im politischen Diskurs weiterhin mit vollem Engagement dafür eintreten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen der Branche so positiv wie möglich gestaltet werden.