Das sogenannte Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) hätte Gastronomen und Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet, Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen plakativ mit den Farben Grün, Gelb und Rot kenntlich zu machen.
Das sogenannte Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) hätte Gastronomen und Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet, Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen plakativ mit den Farben Grün, Gelb und Rot kenntlich zu machen.