Rotes Licht für Hygiene-Ampel in Nordrhein-Westfalen

Hygiene Ampel
Fotos: fotolia.com: Marem
von Daniela Müller
Sonntag, 05.11.2017

Das sogenannte Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) hätte Gastronomen und Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet, ­Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen plakativ mit den Farben Grün, Gelb und Rot kenntlich zu machen.

 

 

 

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