Rechtliche Schlüsselmomente 2024: Ein Jahresrückblick auf wichtige Entwicklungen
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Rechtliche Schlüsselmomente 2024: Ein Jahresrückblick auf wichtige Entwicklungen

Recht so? Expertenkolumne

von Kristina Harrer-Kouliev/Alexandra Schmidt
Donnerstag, 27.02.2025
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Auch der Arbeitskräftemangel blieb ungelöst und wirft Fragen auf, die beantwortet werden müssen. Spannend waren auch einige Urteile des Bundesarbeitsgerichts. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten rechtlichen „Highlights“ des vergangenen Jahres und beleuchten Themen, die uns auch in Zukunft beschäftigen.

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Das BEG IV bringt wichtige Änderungen mit sich: Unter anderem wird im Nachweisgesetz die Schriftform durch die Möglichkeit der Textform ersetzt. Der Nachweis von Arbeitsbedingungen kann künftig auch per E-Mail erfolgen. Leider sind bestimmte Wirtschaftszweige, darunter auch die Gastronomie, von diesen Erleichterungen ausgeschlossen und müssen weiterhin die schriftlichen Nachweispflichten einhalten.

Das neue Fachkräfte­einwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungs­gesetz bietet Chancen, die komplexen und langwierigen Verwaltungsprozesse stellen jedoch ein erhebliches Hindernis dar. Zudem führen unterschiedliche Anwendungen rechtlicher Vorgaben durch Behörden zu Unsicherheiten und Verzögerungen, was sowohl Unternehmer als auch Antragsteller frustriert. Einheitliche, digitalisierte Antragsformulare könnten die Verfahren vereinfachen. Ein weiterer Punkt ist die nach wie vor lange Frist bis zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen, die Fachkräfte am schnellen Eintritt in den Arbeitsmarkt hindert.

Zwei spannende BAG-Urteile aus dem Jahr 2024

Am 27. November 2024 entschied das BAG über die Vergütungspflicht von Pausenzeiten (5 AZR 266/23). Ein Arbeitnehmer hatte Vergütung gefordert, da er sich während seiner Pausen in ständiger Alarmbereitschaft gefühlt habe. Er verbrachte seine Pausen in der Kantine, in der ein Monitor zur Maschinenüber­wachung angebracht war. Das BAG wies die Klage ab und stellte fest, dass die Pausengewährung im Schichtbetrieb in Ordnung sei. Der Arbeitnehmer konnte nicht belegen, dass er seine Pausen zwingend in der Kantine mit Blick auf den Monitor verbringen musste.

Ebenfalls im November hatte das BAG über einen weiteren interessanten Fall zu entscheiden: Ein Arbeitgeber hatte ­einen Mitarbeiter wegen Verdachts auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei überwachen lassen. Das BAG entschied am 7. November 2024, dass der Arbeitnehmer wegen der heimlichen Überwachung Anspruch auf Schadensersatz habe (8 AZR 225/23). Hintergrund der Überwachung war eine Krankmeldung des Mitarbeiters aufgrund eines Sturzes. Das BAG stellte fest, dass die Überwachung unzulässig war, da sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstieß. Der Arbeitgeber hatte ohne Einwilligung des Arbeitnehmers dessen Gesundheitsdaten dokumentiert und verarbeitet.


Kristina Harrer-Kouliev (l.) und Alexandra Schmidt (r.)
Kristina Harrer-Kouliev (l.) und Alexandra Schmidt (r.)
Foto: BdS

Die Autorinnen

Kristina Harrer-Kouliev

Kristina Harrer-Kouliev ist Fach­anwältin für Arbeitsrecht, Leiterin der Rechtsabteilung des BdS sowie ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht in Berlin. Ihr Jurastudium hat sie an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen absolviert.

Alexandra Schmidt

Alexandra Schmidt ist seit Januar 2023 als Syndikusrechtsanwältin und Referentin beim Bundesverband der Systemgastronomie in München tätig. Sie studierte Jura an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München

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